Prof. Dr. Jürgen Pätzold
Umweltökonomik und Umweltpolitik
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Gliederung
| 1 | Einführung: Umwelt und Ökonomie |
| 2 | Externe Effekte in der Umweltökonomie |
| 2.1 | Begriff und Inhalt externer Effekte |
| 2.2 | Produktionsentscheidung und externe Effekte |
| 2.2.1 | Produktionsentscheidung ohne Berücksichtigung externer Kosten |
| 2.2.2 | Produktionsentscheidung mit Berücksichtigung externer Kosten |
| 2.3 | Theoretische Möglichkeiten zur Internalisierung externer Effekte |
| 2.3.1 | Das Internalisierungskonzept nach Pigou |
| 2.3.2 | Das Internalisierungskonzept nach Coase |
| 3 | Prinzipien der Umweltpolitik |
| 3.1 | Das Verursacherprinzip |
| 3.2 | Das Gemeinlastprinzip |
| 3.3 | Das Vorsorgeprinzip |
| 4 | Ordnungsrecht bzw. Auflagenpolitik in der Umweltpolitik |
| 4.1 | Ordnungsrecht bzw. Auflagenpolitik |
| 4.2 | Problematik des Ordnungsrechts |
| 5 | Marktwirtschaftliche Anreizinstrumente der Umweltpolitik |
| 5.1 | Kriterien und Anforderungen |
| 5.2 | Umweltabgaben - die Preisvariante der Marktlösung |
| 5.2.1 | Der Standard-Preis-Ansatz von Baumol und Oates |
| 5.2.2 | Vor- und Nachteile von Umweltabgaben |
| 5.2.3 | Die deutsche Öko-Steuer zwei Fliegen mit einer Klappe? |
| 5.2.4 | Fazit |
| 5.3 | Handelbare Umweltzertifikate - die Mengenvariante der Marktlösung |
| 5.3.1 | Handelbare Umweltnutzungsrechte |
| 5.3.2 | Der Post-Kyoto-Prozess |
| 5.3.3 | Fazit |
| 5.4 | Umwelthaftungsrecht als Internalisierungsstrategie |
| 5.4.1 | Der Grundgedanke |
| 5.4.2 | Das deutsche Umwelthaftungsrecht |
| 6 | Erweiterung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung |
| 7 | Umweltschutz und Standortqualität |
| 8 | Literatur |
_________________________________________________________________________________________
| 1 | Einführung: Umwelt und Ökonomie |
Im Fall der Umweltbelastung funktioniert der marktwirtschaftliche Anpassungsmechanismus nicht. In einer sich selbst überlassenen Marktwirtschaft gibt es nämlich keine Anreize, mit dem Gut "natürliche Umwelt" sparsam umzugehen. Da die Nutzung des "freien Gutes" Umwelt in einem reinen Marktsystem keinen Preis hat, signalisiert das System, dass die natürlichen Ressourcen im Überfluss vorhanden seien. Die Marktsignale lenken also die Produzenten und Konsumenten in die falsche Richtung; der marktwirtschaftliche Selbstregulator versagt.

:
Die Ursachen der Umweltprobleme sind komplex. zu den wesentlichsten Ursachenfaktoren zählen
Zu einigen Daten zur Umwelt siehe Statistisches Bundesamt: Datenreport zur Umweltpolitik, Wiesbaden 1999 (klick hier)
Ausgangspunkt: Globale KlimaveränderungSpätestens seit den neunziger Jahren hat das Umweltproblem eine neue Dimension bekommen. Im Vordergrund stehen nicht mehr so sehr die Probleme nationaler Umweltgüter, also die auf einem Staatsgebiet befindlichen Gewässer sowie der Boden und die Luftqualität eines nationalen Territoriums, für die die einzelnen Staaten weitgehend eigenständige Lösungsansätze erarbeitet haben. Größere Bedeutung gewinnen globale Umweltprobleme, also Umweltgüter mit einer weltweiten räumlichen Ausdehnung, insbesondere die Klimaveränderung.
Abbildung
Veränderung der Oberflächentemperatur der Erde
in den vergangenen 140 Jahren

Quelle: IPCC, Intergovernmental Panal of Climate Change, 2001
www.ipcc.ch
Der 3. Bericht des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPPC), der von mehr als 500 Wissenschaftlern aus aller Welt verantwortet wird, enthält zwei wichtige Aussagen. Zum einen: Die Wissenschaftler sprechen von neuen Hinweisen, die belegen würden, dass der größte Teil der aktuellen und künftig zu erwartenden Erderwärmung auf Aktivitäten des Menschen zurückzuführen ist. Ausschlaggebend dafür ist der Anteil des Kohlendioxids (CO2) in der Atmosphäre, der in den letzten 250 Jahren um 31 Prozent angestiegen sei. Zum anderen: Die Temperaturerhöhung auf der Erde könnte schneller kommen als erwartet und in den nächsten 100 Jahren mit wenigstens 1,4 bis maximal 5,8 Grad Celsius höher ausfallen als befürchtet.
1,4 Grad Celsius stehen für ein Szenario mit verschärften Klimaschutzmaßnahmen,
die 5,8 Grad Celsius für die Variante ohne jegliche Anstrengungen zum Klimaschutz.
Die Chancen, dass in absehbarer Zukunft ein klimaschonendes Szenario weltweit
greift, sind eher gering. Das ergibt sich aus der aktuellen Datenlage: Die neueste
Statistik über die weltweiten CO2-
Abbildung
Quelle: IPCC, Intergovernmental Panal of Climate Change, 2001
www.ipcc.ch
Die Internationale Energieagentur (IEA) schätzt in ihrem World Energy Outlook
2000 (OECD, ISBN 92-64-18513-5) das Wachstum des Primärenergieverbrauchs auf
jährlich 2 Prozent. Das heißt, der Weltenergieverbrauch wird von 12,4 Mrd.
Tonnen SKE auf rund 19,6 Mrd. Tonnen SKE im Jahr 2020 steigen. Die CO2-




Vorläufige Höhepunkte der internationalen Klimaschutzpolitik waren 1992 die Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro - auf der eine Klimarahmenkonvention unterzeichnet wurde - sowie im Dezember 1997 die dritte Vertragsstaatenkonferenz zur Klimarahmenkonvention in Kioto. Erst in Kyoto wurden von den Vertragsstaaten verbindliche Verpflichtungen zur Reduktion von Treibhausgasen eingegangen.
Kasten 20 Jahre Klimaprozess |
| · 1977 Genf: Die erste Weltklimakonferenz gibt eine Empfehlung
für weitere Forschung ab.· 1987 Villach und Bellagio: weitere Klimaworkshops.
· 1988 Toronto: Die Konferenz über Klima und globale
Sicherheit fordert eine 20%ige CO2 Reduktion weltweit bis 2005.
· 1988 UNO-Entscheidung zur Gründung des zwischenstaatlichen
Klimaexpertengremium ->IPCC..1990 Erster IPCC-Bericht belegt hohen wissenschaftlichen
Konsens über anthropogene Klimaveränderung.
· 1990 UN-Vollversammlung setzt zwischenstaatliches
Verhandlungsgremium INC zur Erarbeitung einer Klimarahmenkonvention ein.
· 1992 New York: Schlussverhandlung des INC.
· 1992 wurde in Rio die Klimarahmenkonvention (KRK) angenommen (UN-Konferenz Umwelt und Entwicklung). Sie bildet die völkerrechtliche Vertragsgrundlage für den
internationalen Klimaschutz. 154
Länder unterzeichnen.
· 1994 Klimarahmenkonvention tritt in Kraft.
· 1995 Berlin: 1. Vertragsstaatenkonferenz der
Klimarahmenkonvention.
· 1995 Das IPCC legt seinen zweiten Sachstandsbericht vor.
Wahrnehmbarer Einfluss des Menschen auf das Klima wird konstatiert.
· 1996 Genf: Die 2. VSK weist in der Ministererklärung darauf
hin, die Ziele zur Reduzierung / Begrenzung von Treibhausgasen rechtlich verbindlich
auszugestalten.
· 1997 wurde auf der dritten Vertragsstaatenkonferenz der KRK (3. VSK) in Kyoto ein Protokoll zur KRK angenommen, das die Annex B-Länder (hauptsächlich Industrieländer (IL) verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen im Zeitraum von 2008 2012 gegenüber den Emissionen von 1990 um durchschnittlich wenigstens 5% zu senken. Die EU muss dabei ihre Emissionen um durchschnittlich 8% reduzieren, Deutschland, nach einer EU internen Regelung, um 21%. Das Protokoll enthält mehrere Elemente, die im Verlauf der weiteren VSKen ausgestaltet werden sollen. · 1998 nahm die 4. VSK in Buenos Aires einen Arbeitsplan an, der feste Etappen für diese Ausgestaltung vorgibt.· 1999 5. VSK in Bonn. · 2001 6. VSK in Den Haag. |
In Kyoto verpflichteten sich die Industrieländer, den Ausstoß von sechs Treibhausgasen zwischen 2008 und 2012 um insgesamt 5,2% gegenüber 1990 zu senken. Die erfassten Treibhausgase (sog. Kyoto-Gase) sind Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O) sowie die drei langlebigen Industriegase teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFC), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) und Schwefelhexafluorid (SF6). Basisjahr für die Emissionsreduktionsraten ist für drei zuerst genannten Gase 1990, für die übrigen wahlweise auch 1995.

Im einzelnen wurden folgende Reduktionsraten festgelegt:
Die Europäische Gemeinschaft hat sich zu einer gemeinsamen Minderung von -8% verpflichtet. Im einzelnen wurde die Lastenverteilung innerhalb der EU-15 wie folgt vorgenommen:
Lastenverteilung
der Kyoto-Reduktionsverpflichung |
||
| Staat | EU-burden-sharing (in % gegenüber 1990) |
nachrichtlich: effektive Reduktionsanforderung (in % gegenüber business-as-usual-Politik bis zum Jahr 2010)* |
| Österreich | -13 | -10,8 |
| Belgien | -7,5 | -22,2 |
| Dänemark | -21 | -27,8 |
| Finnland | 0 | -27,9 |
| Frankreich | 0 | -5,1 |
| Deutschland | -21 | -9,4 |
| Griechenland | +25 | -25,2 |
| Irland | +13 | -21,6 |
| Italien | -6,5 | -16,2 |
| Luxemburg | -28 | -24,4 |
| Niederlande | -6 | -24,5 |
| Portugal | +27 | -20,9 |
| Spanien | +15 | -13,4 |
| Schweden | +4 | 16,6 |
| Großbritannien | -12,5 | -14,4 |
| * bezogen auf CO2, European Union Energy Outlook to 2020, Energy in Europe, European Commission, Luxembourg 1999 | ||
Die festgelegten Reduktionsraten beziehen sich auf den Durchschnitt der
Emissionen aller sechs Gase für die Jahre 2008 bis 2012 (erste Budgetperiode). Die
Emissionen der Gase werden mit ihrem Treibhauspotential (Global Warming Potential, GWP)
gewichtet.Referenzpunkt für die Reduzierungspflicht ist das Niveau des Jahres 1990; bei
den drei letztgenannten (und neu in die Beratung aufgenommenen) Treibhausgasen wird das
Reduktionsziel auf das Jahr 1995 bezogen, da für das Jahr 1990 keine Daten vorliegen. Die
Länder der Europäischen Union haben im Kyoto-Protokoll eine Reduzierungsverpflichtung
um 8 vH des Ausgangsniveaus übernommen. Auf der Grundlage dieses Protokolls hat der
EU-Umweltministerrat im Jahre 1998 einen Verteilungsbeschluss für die Mitgliedsländer
gefasst ("burden sharing"). Danach entfällt bis 2008-2012 auf Deutschland
eine Reduktionsvorgabe für die sechs Treibhausgase von 21 vH des Ausgangsniveaus
von 1990/1995. Die vorherige Bundesregierung hatte sich bereits zuvor auf eine Reduktion
der CO2-Emissionen um 25 vH festgelegt. Die neue Bundesregierung hat dieses
Ziel bekräftigt. (Tabelle zur Kyoto-Vereinbarung
)
Nach Artikel 4 dürfen sich mehrere Vertragsstaaten des Annex I der Klimarahmenkonvention zu Zielgemeinschaften (Bubble) zusammenschließen. Bisher haben nur die Mitgliedsstaaten der EU ein solches Vorhaben angekündigt. Allerdings laufen zur Zeit Verhandlungen unter Leitung der USA eine zweite Zielgemeinschaft zu gründen.
Die anthropogenen Treibhausgase (siehe Tabelle) entstehen unter anderem bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe, so im Produzierenden Gewerbe, im Verkehrsbereich und in anderen Sektoren (Private Haushalte, Staat), beim Einsatz von fossilen Stoffen als Vorprodukte in der Industrie (zum Beispiel Chemische Industrie, Metallerzeugung), bei flüchtigen Emissionen von Brennstoffen, bei anderweitigen Verwendungen wie in Klimaanlagen, aber auch in der Landwirtschaft (Düngemittel, Viehbestand, Reisanbau) und in der Abfallwirtschaft (Deponien, Müllverbrennung).
Handlungsnotwendigkeit
Die überwiegende Mehrheit der Naturwissenschaftler geht davon aus, dass die anthropogen bedingte Zunahme der Emissionen negative Klimaeffekte hat; dabei wird der Treibhauseffekt hauptsächlich auf Kohlendioxid zurückgeführt. Selbst wenn durch eine Fehleinschätzung dieser Zusammenhänge zu viele Ressourcen in der Klimapolitik gebunden würden, so muss dies abgewogen werden gegenüber einer Situation, in der sich die vorherrschende naturwissenschaftliche Einschätzung als zutreffend erweist und sich in der Zukunft beachtliche Klimaveränderungen einstellen werden.
Emission von Treibhausgasen 1) in Deutschland im Jahre 1996 2)
CO2-Äquivalenten 1000 t
|
Kohlendioxid (CO2) |
Methan (CH4) |
Distickstoffoxid (N20) |
Wasserstoff- |
Perfluorierte Fluorkohlen- |
Schwefel- |
| Energiebedingte Emissionen | 885 000 |
26 817 |
14 260 |
|||
| Industrieprozesse | 25 000 |
0 |
26 970 |
2 620 |
1 617 |
5 879 |
| Landwirtschaft | 32 487 |
26 350 |
||||
| Abfallwirtschaft | 39 900 |
1 240 |
||||
| Sonstige | 1 860 |
|||||
| Gesamtemissionen | 910 000 |
99 204 |
70 680 |
2 620 |
1 617 |
5 879 |
Quelle: Umweltbundesamt
Das derzeitige naturwissenschaftliche Paradigma ist deshalb als Ausgangspunkt der Umweltpolitik zu nehmen. Dies gilt auch dann, wenn die regionalen Effekte von Klimaveränderungen auf der Erde und das konkrete Ausmaß der Auswirkung insgesamt auch der genaue Zeitpfad der Effekte, nur an Hand von Modellen und damit nicht mit letzter Gewissheit prognostiziert werden können.
Die Prozesse, die in der Erdatmosphäre ablaufen, sind langfristiger Art. So wird davon ausgegangen, dass sich Kohlendioxidemissionen und andere Treibhausgase mit einer zeitlichen Wirkungsverzögerung von 50 bis 70 Jahren in der Atmosphäre akkumulieren und sich dann erst negativ auswirken. Langfristige Umweltwirkungen mit ungewissem Ausgang erfordern eine präventive Umweltpolitik, bei der Umweltrisiken in der Zielbestimmung der anzustrebenden Umweltqualität explizit mit zu veranschlagen sind. Ein Ansatz, der im nachhinein eindeutig spezifizierte Schäden durch Minderung von Schadstoffemissionen zu verringern sucht - so hat die nationale Umweltpolitik in den einzelnen Ländern historisch einmal angefangen -, wird langfristigen Umweltrisiken nicht gerecht. Erforderlich sind daher vorsorgeorientierte Umweltqualitätsziele. Allerdings ist eine präventive Umweltpolitik bei der Bestimmung dieser Ziele gehalten, zwischen der Umweltverbesserung (oder der vermiedenen Umweltverschlechterung einschließlich der vermiedenen Umweltrisiken) auf der einen Seite und den Kosten, die dafür entstehen, auf der anderen Seite angemessen abzuwägen.
Zu den Zielen der Klimapolitik siehe auch
Sachverständigenrat Umwelt, JG 2000 ![]()
| 2 | Externe Effekte in der Umweltökonomie |
| 2.1 | Begriff und Inhalt externer Effekte |
Unter externen Effekten versteht man diejenigen Wirkungen, die von den ökonomischen Aktivitäten (Produktion oder Konsum) privater Wirtschaftssubjekte (Unternehmen oder Konsumenten) ausgehen und die wirtschaftliche Situation anderer Wirtschaftssubjekte positiv (Nutzen- oder Gewinnsteigerung) oder negativ (Nutzen- oder Gewinnminderung) beeinflussen.
Bei externen Effekten handelt es sich also um Wirkungen, die nicht über das Preissystem erfasst werden. Von besonderer Bedeutung für die Umweltpolitik sind die negativen externen Effekte ("externe Kosten").
Ein Beispiel:
Die Folge des Versagens des Preismechanismus bei externen Effekten ist eine Fehlallokation der Produktionsfaktoren (einschließlich des Faktors natürliche Umwelt). Es müsste sichergestellt werden, dass der Emittent bei seinen Entscheidungen auch die externen Kosten berücksichtigt. Nur so kann ein volkswirtschaftliches Optimum erreicht werden. Das Anlasten der externen Kosten auf den Verursacher bezeichnet man als "Internalisierung der externen Effekte".
| 2.2 | Produktionsentscheidung und externe Effekte |
| 2.2.1 | Produktionsentscheidung ohne Berücksichtigung externer Kosten |
Abbildung: Marktlösung ohne externe Kosten

Diese Marktkonstellation ist aus einzelwirtschaftlicher Sicht die gewinnmaximale Preis-Mengen-Konstellation. Sind alle Güter- und Faktormärkte in der skizzierten Form im Gleichgewicht, so sind die Produktionsfaktoren optimal eingesetzt (Pareto-optimale Allokation).
| 2.2.2 | Produktionsentscheidung mit Berücksichtigung externer Kosten |
Abbildung: Marktlösung mit Berücksichtigung externer Kosten

Der Staat muss den Verursachern die Umweltschädigungen anlasten, nur dann kann eine gesamtgesellschaftlich optimale Situation erreicht werden. Erforderlich ist daher die Internalisierung der externen Effekte durch die Politik.
Grundsätzlich gibt es verschiedene Strategien zur Internalisierung der externen Kosten bei den Verursacher:
Internalisierung durch staatliche Auflagen und Gebote (sog. Ordnungsrecht)
Internalisierung im Wege der Erhebung einer Umweltabgabe (Steuerlösung)
Internalisierung dadurch, dass die Emittenten veranlasst werden, am Markt Umweltnutzungsrechte zu erwerben (handelbare Emissionszertifikate)
Internalisierung durch die Verpflichtung der Verursacher, für eingetretene Umweltschädigungen zu haften (Umwelthaftungsrecht)
Im folgenden sollen kurz zwei ökonomische Verfahren zur Internalisierung (Ansatz von Pigou und der Ansatz von Coase) vorgestellt werden.
| 2.3 | Theoretische Möglichkeiten zur Internalisierung externer Effekte |
| 2.3.1 | Das Internalisierungskonzept nach Pigou |
Schon in den zwanziger Jahren hat Arthur Cecil Pigou (1877 - 1959) in seinem grundlegendem Werk zur "Wohlfahrtsökonomik" (1922) ein Besteuerungsmodell zur Internalisierung externer Effekte entwickelt: Der Verursacher von Umweltbelastungen wird mit der Zahlung einer Abgabe bzw. Steuer in Höhe der Grenzkosten der Geschädigten belastet; es werden so beim Verursacher die externen Kosten internalisiert und die Produktion des betreffenden Gutes entsprechend verteuert.
Die Abgabe oder Steuer fungiert in diesem Modell als Lenkungssteuer.
Im theoretischen Modell liegt der allokationsoptimale Steuersatz dort, wo die Grenzkosten der Geschädigten (externe GK) und die Grenzkosten der Vermeidung (GVK) übereinstimmen.

Probleme
Text zu A.C. PIGOU KLICK hier
| 2.3.2 | Das Internalisierungskonzept nach Coase |
Coase vertritt die Ansicht, dass permanente staatliche Eingriffe zur Internalisierung der externen Kosten der Umweltnutzung nicht notwendig sind, da sich Verursacher und Geschädigter im Wege von Verhandlungen einigen würden. Entscheidend ist nur, dass der eigentumsrechtliche Ordnungsrahmen durch den Staat geschaffen worden ist, und dass dessen Durchsetzung seitens der Betroffenen eingeklagt werden kann. Solange dieser Ordnungsrahmen nicht besteht, würden die Wirtschaftssubjekte auch bei ihren Entscheidungen Umweltbeeinträchtigungen nicht berücksichtigen. Die eigentliche Ursache für die Umweltprobleme ist nach Coase also nicht Markt-, sonder Staatsversagen.
Was im Nachbarschaftsrecht gilt, dass nämlich niemand seinen Müll auf dem Grundstück des Nachbarn entsorgen darf, müsste nur auf die Umwelt übertragen werden. Würde für jeden einzelnen ein Recht auf eine saubere Umwelt bestehen, so könnte der Geschädigte den Schädiger mit Erfolg auf Unterlassung oder Schadensersatz verklagen. Der Schädiger könnte also nicht mehr kostenlos die Umwelt belasten. Die entsprechenden externen Kosten würden beim Verursacher internalisiert.
Vielversprechend ist es, bei den schädlichen Emissionen anzusetzen. Der Umweltpolitiker könnte eine bestimmte Menge Emissionsgutscheine ausgeben und den Individuen zuteilen. Sie erhielten somit das Recht, eine bestimmte Schadstoffmenge in die Umweltmedien Luft, Wasser oder Boden zu emittieren. Entscheidend ist, dass diese Umweltzertifikate gehandelt und damit an andere Wirtschaftssubjekte (z. B. Unternehmen) verkauft werden können. Auf diese Weise entsteht ein Markt für Emissionen bzw. für Emissionsrechte; dadurch wird der Preis eines Rechts über die Marktkräfte bestimmt, und nicht, wie bei der Pigou-Steuer, über politische Entscheidungen. In zunehmendem Maße wird versucht, Umweltzertifikate in die praktische Umweltpolitik einzuführen.
Zudem kann sich die Umweltpolitik zum Ziel setzen, die Haftung der Verursacher von Umweltbelastungen zu erweitern um auf diese Weise zu erreichen, dass die Verursacher von Umweltbelastungen und Gesundheitsbeeinträchtigungen zur Rechenschaft gezogen werden. Das ist Gegenstand des Umwelthaftungsrechts.
Text zu R. H. COASE KICK hier
Die Ursachen der Umweltprobleme und die Ansatzpunkte der Umweltpolitik sind in der nachstehenden Übersicht dargestellt:

| 3 | Prinzipien der Umweltpolitik |
| 3.1 | Das Verursacherprinzip |
Das Verursacherprinzip stellt den Kern der Umweltpolitik dar. Dem Verursacher der Umweltbelastungen sind die Kosten seiner Tätigkeit aufzubürden. Anders ausgedrückt: Die negativen externen Effekte sind beim Verursacher (z. B. beim Emittenten) zu internalisieren.
| 3.2 | Das Gemeinlastprinzip |
Entstandene Schäden müssen beseitigt werden, auch wenn der Verursacher nicht mehr festgestellt werden kann. In solchen Fällen ist der Staat gehalten, zu handeln. Die notwendigen Finanzmittel sind über allgemeine Steuern, die alle Bürger belasten, aufzubringen. Die Gemeinschaft kommt also für Schäden auf, die unter Umständen nur wenige Personen verursacht haben. Ein Beispiel bildet die Frage der Altlastensanierung; hier kann das Verursacherprinzip häufig nicht zum Tragen kommen. Das Gemeinlastprinzip muss daher ergänzend zum Verursacherprinzip zur Anwendung kommen.
| 3.3 | Das Vorsorgeprinzip |
Ziel des Vorsorgeprinzips ist es, potentielle Umweltgefahren zu vermeiden, also nicht erst dann zu handeln, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Es muss vorausschauend gehandelt werden. Umwelt ist ein erhaltenswertes Gut, an dem auch noch künftige Generationen partizipieren wollen. Inwieweit dieses Prinzip in der praktizierten Umweltpolitik zur Geltung kommt, hängt vom Stellenwert ab, den die Gesellschaft dem Erhalt der Umwelt für künftige Generationen zuschreibt - es geht also um Fragen der Gerechtigkeit zwischen den Generationen ("intergenerative Gerechtigkeit"). Das oben angesprochene Konzept der nachhaltigen Entwicklung ("sustainable development") ist in erster Linie am Vorsorgeprinzip orientiert. Inhaltlich geht es darum, den Bestand an natürlichen Ressourcen auch für künftige Generationen zu bewahren
Prinzipien nachhaltiger Entwicklung:
Eine zentrale Ursache für die steigende Belastung der Umwelt ist der Anstieg
der materiellen Güterproduktion. Mit zunehmender Produktion nimmt erfahrungsgemäß auch
die Umweltbelastung zu. Verantwortlich hierfür sind vor allem der steigende
Energieverbrauch, der zunehmende Ressourcenverbrauch, die Produktion synthetischer Güter
und nicht zuletzt das Emissionsproblem.
Produktions- und konsumbedingte Schadstoffemissionen sind grundsätzlich
um so höher, je größer das Produktions- und Konsumniveau einer Volkswirtschaft ist. In
der Vergangenheit war ein weitgehend proportionaler Zusammenhang zwischen Umweltverbrauch
(U) und der Entwicklung des realen Sozialprodukts (Y) zu beobachten.
U = g . Y
Soll auch in Zukunft eine weitere Steigerung des Lebensstandards
erfolgen, so müssen Wirtschaftswachstum und Umweltverbrauch in dem Sinne voneinander
entkoppelt werden, dass der Faktor g im Zeitablauf immer kleinere Werte
annimmt. Im Idealfall wäre g gleich Null, und damit eine völlige Entkoppelung von Wachstum und Umweltverbrauch
erreicht.
In der 1972 erschienenen Club-of-Rome-Studie Grenzen des
Wachstums (Meadows-Studie) wurde auf der Basis eines Weltmodells
nachzuweisen versucht, dass die Gesellschaften bei weiterhin exponentiellem
Wirtschaftswachstum infolge begrenzter Ressourcen und Umweltkapazitäten zwangsläufig an
Wachstumsgrenzen stoßen. Dieses Ergebnis diente vielfach als Grundlage für die Forderung
nach Nullwachstum. Allerdings löst
Nullwachstum den latenten Konflikt zwischen Ökonomie und Ökologie nicht. Mit
Nullwachstum sind nicht nur hohe gesellschaftliche Opportunitätskosten verbunden, wie
beispielsweise der Verzicht auf weitere materielle Wohlstandsteigerungen; Nullwachstum
verschärft auch die vielfältigen Verteilungskonflikte in der Wirtschaft. Dies gilt
insbesondere für die Lösung von Umweltproblemen. Eine stationäre Volkswirtschaft ist
wenig dynamisch. Sie ist kaum durch strukturellen Wandel gekennzeichnet. Die getätigten
Investitionen dienen ausschließlich dem Ersatz der verschlissenen Anlagen. Investitionen
in Richtung weniger Umweltverbrauch bzw. Umweltreparatur sind in einer
derartigen Wirtschaft kaum zu erwarten. Möglicherweise ist bei Nullwachstum der Raubbau
an Umweltressourcen größer als in einer Wirtschaft, die mit positiven Raten, aber
umweltschonend wächst (qualitatives
Wachstum).
Für ein derartiges qualitatives Wachstum wird zunehmend der Begriff der
nachhaltigen Entwicklung
(Sustainable Development) verwendet. Der Begriff sustainable wird
vielfach auch mit beständig, aufrechterhaltend oder
zukunftsfähig übersetzt. Politisch wirksam wurde das Konzept der Sustainable
Development erstmals im Bericht Our Common Future (sog. Brundtland-Bericht), den die World Commission on Environment and
Development 1987 veröffentlicht hat (siehe V. Hauff (1987). Der Begriff Sustainable
Development ist der Forstwirtschaft entlehnt. Dort kennzeichnet Nachhaltigkeit eine Art der
Waldbewirtschaftung, bei der die Reproduktionskraft des Waldes und die jeweilige Holzernte
so miteinander in Einklang gebracht werden, dass nur so viel Holz geschlagen wird, wie
wieder nachwächst. In die ökologische Diskussion hat der Begriff inzwischen ebenfalls
Eingang gefunden. Er tritt hier zunehmend an die Stelle der früher verwendeten Begriffe
der Stabilität oder des Gleichgewichts von Ökosystemen.
In ihrem Brundtland-Bericht versteht die Kommission unter nachhaltiger
Entwicklung eine Entwicklung, die den gegenwärtigen Bedarf zu decken vermag, ohne
gleichzeitig späteren Generationen die Möglichkeit zur Deckung des ihren zu
verbauen. Ausgehend von dem Postulat einer Gerechtigkeit zwischen den Generationen
(intergenerative Gerechtigkeit) wird ein Wachstum gefordert, das die Erhaltung der Umwelt und ihrer mannigfaltigen
Funktionen auch für die Menschen künftiger
Generationen sichert. Das Prinzip der intergenerativen
Gerechtigkeit bedeutet offensichtlich, dass die Wohlfahrt der gegenwärtigen
Generation nur gesteigert werden darf, wenn die Wohlfahrt zukünftiger Generationen sich
hierdurch nicht verringert. Sustainable Development wurde zum Leitbegriff der Konferenzen
von Rio de Janeiro (1992) und der Berliner UN-Klimakonferenz (1995).
Einigkeit besteht darüber, dass umweltgerechtes Wirtschaften zumindest
drei grundlegenden Kriterien genügen muss, die auch als Regeln der Nachhaltigkeit bezeichnet
werden können:
Die Nutzung erneuerbarer Naturgüter (z. B. Wälder oder Fischbestände) darf auf Dauer nicht größer sein als ihre Regenerationsrate andernfalls ginge diese Ressource zukünftigen Generationen verloren.
Die Nutzung nicht-erneuerbarer Naturgüter
(z. B. fossile Energieträger oder landwirtschaftliche Nutzflächen) darf auf Dauer nicht
größer sein als die Substitution ihrer Funktionen. (Beispiel: Substitution fossiler
Energieträger durch Wasserstoff aus solarer Elektrolyse).
Die Freisetzung von Stoffen und Energie darf auf Dauer nicht größer sein als die Anpassungsfähigkeit der natürlichen Umwelt (Beispiel: Anreicherung von Treibhausgasen in der Atmosphäre oder von säurebildenden Substanzen in Waldböden).
| 4. | Umweltpolitische Instrumente |
| 4.1 | Theoretische Anforderungen an umweltpolitische Instrumente |
Beurteilungskriterien umweltpolitischer
Instrumente
In der praktischen Umweltpolitik werden verschiedene Kriterien zur
Beurteilung der Eignung von umweltpolitischen Instrumenten herangezogen. Dabei werden die
Instrumente vor allem nach ihrer ökologischen
Treffsicherheit, Kosteneffizienz, ihrer dynamischen Anreizwirkungen
und mit Blick auf die Transaktionskosten
beurteilt.
Ökologische Treffsicherheit bzw. Zielkonformität
Unter der ökologischen
Treffsicherheit versteht man, wie gut ein Instrument geeignet ist, die Erreichung oder
Einhaltung der gesetzten umweltpolitischen Ziele zu gewährleisten. Konkretisieren könnte
man z.B. die ökologische Treffsicherheit durch die Wahrscheinlichkeitsverteilung der
durch das Instrument bewirkten tatsächlichen Umweltqualität um die angestrebte
Umweltqualität.
Ökonomische Effizienz: statische und dynamische Kosteneffizienz
Das Kriterium der Kosteneffizienz spielt vor allem in der ökonomischen Analyse eine zunehmende Rolle. Damit sollen die volkswirtschaftlichen Kosten erfasst werden, die entstehen, um eine bestimmte Umweltqualität zu erreichen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die relative Kosteneffizienz, d.h. die Feststellung der relativen Vorteilhaftigkeit eines Instruments im Vergleich zu anderen Instrumenten. Kosteneffizient ist ein umweltpolitisches Instrument dann, wenn es kein anderes Instrument gibt, mit dem die gleich Umweltqualität mit niedrigeren Kosten erreicht werden kann. Die Berücksichtigung der Kosteneffizienz ist nicht nur ökonomisch sondern auch ökologisch geboten. Denn jede eingesparte Mark kann für die weitere Verbesserung der Umweltqualität eingesetzt werden.
Ein Instrument ist statisch effizient (kosteneffizient), wenn
es einen gegebenen Umweltstandard, z.B. ein nationales Reduktionsziel aus dem
Kyoto-Protokoll, zu geringst möglichen Kosten realisiert.
Kosteneffizienz darf allerdings nicht nur statisch interpretiert werden. D. h. es darf
nicht nur darauf geschaut werden, welches Instrument beim herrschenden Stand der Technik die geringst
möglichen Kosten verursacht. Von zentraler Bedeutung für die Umweltpolitik ist auch die
Frage, ob die gewählte Instrument geeignet ist den umwelttechnischen Fortschritt selbst
voranzutreiben. Es geht hierbei also um die dynamischen Anreizwirkungen und es geht darum,
sicherzustellen, dass das gewählte Instrument auch in zeitlicher Betrachtung zu einer
möglichst kostengünstigen Erreichung des gegebenen Umweltziels beiträgt (dynamische
Kosteneffizienz). Dynamisch effizient (innovationseffizient) ist ein Instrument
also dann, wenn es Anreize zur Weiterentwicklung bekannter und zur Erfindung neuer
Reduktionstechniken setzt.
Transaktionskosten
Die Informationsbeschaffungs-, Verhandlungs- und Durchsetzungskosten
der umweltpolitischen Instrumente sind zum Teil unterschiedlich hoch. Bei der Wahl des
Instruments sich diese Transaktionskosten daher zu berücksichtigen. Bei Auflagen fallen
beispielsweise Kontrollkosten an. Bei Abgaben muss geprüft werden, ob die Abgabenzahlung
der wirklichen Emissionsmenge entspricht. Bei handelbaren Emissionszertifikaten muss
geprüft werden, ob die Emittenten tatsächlich über entsprechende Emissionsrechte
verfügen.
Wettbewerbsneutralität bzw. Systemkonformität
Von Bedeutung ist schließlich die Frage, ob das gewählte Instrument die relative Wettbewerbsposition der betroffenen Unternehmen beeinträchtigt. Im Mittelpunkt steht hierbei die Frage nach den Rückwirkungen des Instrumenteneinsatzes auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Auf die Verschiebung der Branchenstruktur kann wirtschafts- und beschäftigungspolitisch bedeutsam sein - obwohl zu betonen ist, dass gerade die Zurückdrängung umweltbelastender Industrien ein zentrales Ziel der Umweltpolitik ist.
Institutionelle Beherrschbarkeit
Das Kriterium der institutionellen Beherrschbarkeit bezieht sich auf die Vorbehalte bzw. Widerstände von Seiten des politisch-administrativen Systems, die für ein Instrument zu vermuten sind. Dieser Prüfschritt verhindert, dass für die politische Praxis Instrumente vorgeschlagen werden, die zwar theoretisch geeignet erscheinen, aber sich in der Praxis u.U. nicht werden bewähren können.
Üblicherweise werden folgende Instrumentengruppen unterschieden:
| 4.2 | Ordnungsrecht bzw. Auflagenpolitik |
| 4.2.1 | Ausgestaltung des Ordnungsrechts |
Die wohl am stärksten einengende Form der Umweltpolitik sind Auflagen in Form von Geboten und Verboten. Hierunter werden Vorschriften verstanden, die bestimmte Vorgaben staatlicherseits für Emittenten und Verursacher von Umweltschäden beinhalten.
Beispiele sind:
Ordnungsrechtliche Instrumente stellen das traditionelle und auch heute noch überwiegend verwendete Instrumentarium der Umweltpolitik dar. Eine derartige Umweltpolitik, die mit Geboten und Verboten arbeitet, entspringt letztlich der polizei- und gewerberechtlichen Tradition. Die umweltpolitische Flut von Gesetzen und Verordnungen hat inzwischen zu einem dichten Geflecht an Vorschriften geführt. Etwa 90 Prozent der Umweltpolitik basiert auf dem Ordnungsrecht.
Insgesamt hat der Umweltsachverständigenrat 154 Grenzwertlisten gezählt, die bislang erstellt wurden: Die Werte dieser Listen finden sich in über 800 Umweltgesetzen, 2.770 Umweltverordnungen und 4.690 Verwaltungsvorschriften.
Das Ordnungsrecht ist wegen seines Zwangscharakters ökologisch wirksam; es ist dort unverzichtbar, wo es um die unmittelbare Gefahrenabwehr geht.
| 4.2.2 | Problematik des Ordnungsrechts |
| 4.2.2.1 | Mangelnde Kosteneffizienz des Ordnungsrechts |
Das Ordnungsrecht ist kostenineffizient, d. h. es ist ein teures Instrument der Umweltpolitik. Es gibt Unternehmen mit hohen (Grenz-)Vermeidungskosten und solche mit geringen Vermeidungskosten. Wird jedem Emittenten der gleiche Grenzwert vorgeschrieben, so mag dies populär sein - ökonomisch rational ist es gleichwohl nicht.
Abbildung: Unterschiedliche Vermeidungskosten
Produktions-
|
Emission von Schadstoffeinheiten |
Grenzvermeidungskosten |
Emittent |
(1) |
(2) |
A |
2,00 |
10.000 DM |
B |
2,00 |
20.000 DM |
C |
2,00 |
40.000 DM |
D |
2,00 |
80.000 DM |
E |
2,00 |
160.000 DM |
F |
2,00 |
320.000 DM |
Gesamt |
12,00 |
630.000 DM |
| 4.2.2.2 | Unzureichende Förderung des umwelttechnischen Fortschritts |
Der zweite Problembereich des Ordnungsrechts betrifft die dynamische Ineffizienz. Die ordnungsrechtlichen Auflagen orientieren sich am gegenwärtigen Stand der Technik. Vom Ordnungsrecht gehen daher kaum Anreize zur weiteren Verminderung von Umweltschäden aus.
Strenge ordnungsrechtliche Auflagen erzwingen zudem in der Praxis Ausnahmeregelungen für Altanlagen. Die Lebensdauer der Altanlagen würde dadurch künstlich verlängert. Besser wäre es, die Unternehmen dazu zu bewegen, den Stand der Umwelttechnik aus eigenem Interesse immer weiter voranzutreiben und so die Kosten des Umweltschutzes zu verringern. Das leisten allerdings nur marktwirtschaftliche Anreizinstrumente der Umweltpolitik.
| 4.2.2.3 | Verkürzte Sicht des Verursacherproblems |
"Verursacher" sind letztlich alle, die am Wirtschaftsleben teilnehmen. Umweltschutz muss auch darauf abzielen, die vor- und/oder nachgelagerten Aktivitäten in umweltgerechtere Bahnen zu lenken - sei es durch Verringerung des Verbrauchs, sei es im Wege der Substitution umweltschädlicher Güter durch umweltfreundlichere Produkte oder Produktionsverfahren.
Auflagen sind zwar geeignet, unmittelbare Schadstoffeinträge in die Umweltmedien Luft, Boden und Wasser zu verhindern. Sie tragen aber kaum dazu bei, die eigentlichen Ursachen der Umweltbelastung einzudämmen. Erforderlich ist integrierter Umweltschutz und nicht nur die Perfektionierung von "End-of-pipe-Technologien" wie Schornsteinfiltern und Kläranlagen.
| 4.3 | Marktwirtschaftliche Anreizinstrumente der Umweltpolitik |
| 4.3.1 | Kriterien und Anforderungen |
Marktwirtschaftliche Anreizinstrumente sind
Der vorrangige Einsatzbereich der marktwirtschaftlichen Instrumente der Umweltpolitik ist die Vorsorgepolitik. Zur akuten Gefahrenabwehr sind sie kaum geeignet.
Der Vorzug der marktsteuernden Umweltpolitik besteht vor allem darin, dass den Wirtschaftssubjekten ein größtmögliches Maß an individueller Entscheidungsfreiheit und Anpassungsflexibilität verbleibt. Der Umweltpolitik kann es schließlich egal sein, wer seine Emissionen vermindert. Entscheidend ist nur, dass das Emissionsniveau insgesamt abgesenkt und die Umweltqualität verbessert wird. Die erklärte Absicht der marktsteuernden Umweltpolitik besteht gerade darin, dass die Umweltentlastung durch denjenigen erfolgen sollte, der sie am kostengünstigsten bewerkstelligen kann (Kosteneffizienz).
| 4.3.2 | Umweltabgaben die Preisvariante der Marktlösung |
| 4.3.2.1 | Der Standard-Preis-Ansatz von Baumol und Oates |
Politisch vorgegebener Umweltstandard
Umweltabgaben bzw. -steuern (sogenannte "Öko-Abgaben" oder "Öko-Steuern") verzichten von vorne herein auf das aussichtslose Unterfangen, ein optimales Pigou-Steuersystem zu etablieren. Es wird vielmehr versucht, sich in einer Art "Trial-and-Error-Prozess" an die "richtigen" Abgaben- bzw. Steuersätze heranzutasten. Die Umweltpolitik gibt dabei das zu erreichende Umweltziel als politisch definierten Umweltstandard vor. Sodann wird derjenige Abgabensatz gesucht, der sicherstellt, dass die Umweltbeeinträchtigungen so weit reduziert werden, bis das vorgegebene Umweltziel erreicht ist. Die Wirtschaftswissenschaftler Baumol und Oates haben diesen Vorschlag Mitte der siebziger Jahre als Standard-Preis-Ansatz bezeichnet. Wird das angestrebte Umweltniveau (z. B. eine politisch bestimmte Emissionsmenge an Schadstoffen) nicht erreicht, so werden die Abgabensätze erhöht bzw. im umgekehrten Fall gegebenenfalls gesenkt.
Grafische Darstellung
Der Sachverhalt wird in der nachstehenden Grafik verdeutlicht. Auf der Ordinate sind die Grenzvermeidungskosten (GVK0) der Emittenten in DM (bzw. EURO) je Emissionseinheit dargestellt. Auf der Abszisse ist die Emission (z. B. CO2-Emissionen in Tonnen) abgetragen. Bezüglich des Verlaufs der Grenzvermeidungskostenkurve kann realistischer Weise davon ausgegangen werden, dass mit zunehmender Verringerung der Emissionen (in Richtung Ursprung des Achsenkreuzes), immer höhere Aufwendungen getätigt werden müssen, um die Emission um eine Einheit zu reduzieren. In der Realität dürfte es sich bei der Grenzvermeidungskostenkurve eines Unternehmens um eine "Treppenkurve" handeln. Für die Emittenten/Unternehmen insgesamt kann der gezeichnete stetige Verlauf unterstellt werden.

Lenkungseffekte
Im Ausgangszeitpunkt betrage die Emission E0 (z. B. 1,2 Mio. Tonnen CO2 im Jahr 1990). Das politische Ziel bestehe nun darin, diese Emissionen auf den neuen angestrebten Standard E1 zu senken (z. B. eine Reduktion der CO2-Emissionen um 21 Prozent bis zum Jahr 2008-2012 - bezogen auf das Ausgangsjahr 1990 - zu erreichen). Umweltpolitisch kann nun versucht werden, dieses Ziel mittels einer Umweltabgabe (sog. "Öko-Steuer") zu erreichen. In der Grafik ist die Höhe der Ökosteuer klar zu bestimmen. Der Steuersatz muss in Höhe von t0 je Einheit Emission (z. B. je Tonne CO2) angesetzt werden. Rechts vom Schnittpunkt S ist es für die Emittenten günstiger die Emissionen zu vermeiden, anstatt an den Staat die Ökosteuer zu entrichten. Es fallen Vermeidungskosten in Höhe der schraffierten Fläche (VK) an. Links von S sind dagegen die Vermeidungskosten höher als die zu zahlende Ökosteuer. In Höhe der schraffierten Fläche T0 erfolgen also Steuerzahlungen für die verbleibende "Restverschmutzung" an den Staat. Wurde die Höhe der Ökosteuer (wie in der Grafik) richtig bestimmt. So wird der angestrebte neue umweltpolitische Standard auch tatsächlich erreicht. Die Ökosteuer wirkt als Lenkungssteuer. In der Praxis sind allerdings die genauen Vermeidungskostenverläufe der Emittenten (z. B. der Unternehmen ) nicht bekannt. In der Praxis muss sich der Staat also an den ökologisch richtigen Steuersatz herantasten.
Umwelttechnischer Fortschritt
Von der an den Staat für die Restverschmutzung zu entrichtenden Steuer (T0) gehen zudem weitere ökologisch erwünschte Lenkungseffekte aus. Über die Marktkräfte werden Prozesse in Gang gesetzt, die das Ziel verfolgen, die Kosten der Emissionsvermeidung zu senken, sei es durch neue technische Verfahren, sei es durch eine ökologische Umgestaltung der Produktionsprozesse oder durch die Wahl anderer Einsatzstoffe. Grafisch bedeutet dies, dass sich infolge des umwelttechnischen Fortschritts die GVK-Kurve im Zeitablauf nach links verschiebt (GVK0, GVK1, GVK2 ...). Die Abgabenpolitik fördert daher auch den umwelttechnischen Fortschritt. Die Folge ist, dass nicht nur die Emissionen weiter reduziert werden (E1, E2, E3 ...), sondern auch das Steueraufkommen des Staates tendenziell sinkt. "Gute" Umweltabgaben, sind daher fiskalisch gesehen "schlechte" Steuern. Ziel des Staates kann es also nicht sein, ein bestimmtes Aufkommen aus der Ökosteuer zur erzielen, um damit beispielsweise Umweltschutzmaßnahmen zu finanzieren. Im Zentrum muss vielmehr der umweltpolitische Lenkungseffekt stehen das Aufkommen ist allenfalls ein angenehmer Nebeneffekt.
Ökosteuern kosteneffizienter als Ordnungsrecht
Allgemein erlauben Umweltabgaben im Vergleich zu Umweltauflagen (Ordnungsrecht) eine kostengünstigere Erreichung des gleichen Umweltschutzniveaus, und zwar vor allem deshalb, weil nicht jedem Emittenten ungeachtet seiner Grenzvermeidungskosten die gleiche Auflage zur Verringerung seiner Emissionen gemacht wird, sondern er frei entscheiden kann, ob er die Emission reduziert oder die Ökoabgabe zahlt; der Emittent wird in jedem Fall die wirtschaftlichere Variante wählen (statische Effizienz). Darüber hinaus von Ökosteuern die beschriebenen Anreize zur Förderung des umwelttechnischen Fortschritts aus (dynamische Effizienz).
| 4.3.2.2 | Ausgestaltungsvarianten von Umweltabgaben |
Emissionsabgaben zu bevorzugen
Besonders geeignet sind Abgaben auf Emissionen in die Medien Luft (Luftschadstoffabgaben, z. B. CO2-Steuer), Boden (Naturschutzabgaben, Deponie- oder Müllabgaben, Bodenversiegelungsabgaben) und Wasser (Abwasserabgaben). Abgaben auf einzelne Produkte (Produktabgaben) sind dagegen problematisch. Die Folge wäre nicht nur eine ausufernde Differenzierung des Abgabensystems, sondern sie laufen auch dem Ziel der Harmonisierung der indirekten Steuern innerhalb der Europäischen Gemeinschaft entgegen. Produktabgaben sollten daher auf begründete Ausnahmefälle beschränkt werden.
Beispiele für Emissionsabgaben
Abwasserabgabe
Eine der ältesten Umweltsonderabgaben ist die Abwasserabgabe. Die Rechtsgrundlage für diese erste Öko-Sonderabgabe in Deutschland wurde 1976 geschaffen; sie wird seit 1981 erhoben. Sie dient dem umweltpolitischen Lenkungszweck "Gewässerschutz". Ihr Aufkommen ist für den Bau von Kläranlagen, für Gewässerschutzinvestitionen oder ähnliche Zwecke zu verwenden. Die Abwasserabgabe galt als wegweisender Schritt zur Einführung marktwirtschaftlicher Instrumente in die Umweltpolitik. Kritisiert wird nicht das Prinzip, sondern die konkrete Ausgestaltung in der Praxis (zu geringe Abgabensätze, nur stichprobenweise Überprüfung, die zulässige Restverschmutzung wird nicht mit einer Abgabe belegt etc.).
Müllabgabe
Auch die Einführung mengenabhängiger Müllgebühren hat gezeigt, dass mit marktwirtschaftlichen Mitteln das Müllaufkommen deutlich verringert werden kann.
CO2-Steuer
Um den Treibhauseffekt zu verringern, wird die Einführung einer CO2-Steuer empfohlen. Würden die Primärenergieträger Steinkohle, Braunkohle, Erdgas, Mineralöle je nach ihrem CO2-Gehalt besteuert, so würden nicht nur allgemeine Energieeinsparprozesse in Gang gesetzt (Nachfragedämpfungseffekt), sondern Primärenergieträger mit hohem CO2-Gehalt und einer hohen Besteuerung würden durch Primärenergieträger mit einem geringeren CO2-Gehalt und geringer Steuerlast ersetzt (Substitutionseffekt). Darüber hinaus würde eine CO2-Steuer der Verbreitung effizienterer Kraftwerkstechnologien und der Kraft-Wärme-Koppelung Vorschub leisten. Mit einer CO2-Steuer würde zudem nicht nur der Einsatz fossiler Primärenergien in Kraftwerken verteuert, sondern auch der Verbrauch von Energie in der gewerblichen Wirtschaft, im Verkehr und in den Haushalten gedämpft. Die Verteuerung des fossilen Energieeinsatzes könnte zudem dazu beitragen, dass die regenerativen Energien (z. B. Solarenergie, Wasserkraft) stärker Verbreitung finden.
| 4.3.2.3 | Die deutsche Öko-Steuer zwei Fliegen mit einer Klappe? |
Der Bundestag hat auf Initiative der Bundesregierung am 03.03.1999 das "Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform" beschlossen. Zum 01.04.1999 wurden in einer ersten Stufe die Steuersätze für Kraftstoffe, Heizöl und Gas angehoben sowie eine Stromsteuer eingeführt. Die zweite Stufe ist zum 01.01.2000 in Kraft getreten. Um Doppelbelastungen zu vermeiden, werden die in der Stromerzeugung eingesetzten Energieträger nicht besteuert. Für das produzierende Gewerbe und andere Bereiche der Wirtschaft werden nur 20 Prozent der regulären Steuersätze erhoben.
| Gesetz zur Einführung der deutschen Ökosteuer | ||
| Energieträger | Steuersätze |
|
| 01.04.1999 | 01.01.2000 - 2003 | |
| Strom Regelsatz Nachtspeicherheizungen Produzierende Gewerbe (Regelsatz) Produzierendes Gewerbe (ermäßigter Satz) |
+ 2 Pf/kWh + 1 Pf/kWh + 0,4 Pf/kWh 20 % des Regelsatzes |
Die Stromsteuer wird in vier Stufen um jährlich 0,5 Pf/kWh (Regelsatz) erhöht |
| Kraftstoffe | + 6 Pf/Liter (Steuersätze ab 01.04.1999: Benzin: 1,14 (verbleit); 1,04 DM/l (unverbleit) Diesel: 0,68 DM/l |
Die Mineralölsteuer für Benzin und Diesel wird in vier Stufen um jährlich 6 Pf/l erhöht |
| Heizöl Regelsatz Produzierendes Gewerbe Schweres Heizöl |
+ 4 Pf/Liter + 0,8 Pf/Liter
|
|
| Erdgas Regelsatz |
+ 0,32 pf/kWh |
|
| Mehreinnahmen | 5,1 Mrd. DM (2000); 21,1 Mrd. DM bis 2003 (davon 20,5 aus der Besteuerung der Kraftstoffe) |
|
| Verausgabung | Absenkung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung um 0,8 Prozentpunkte auf 19,5 % | |

Das Ziel der "Öko-Steuer" ist ein doppeltes:
Das erklärte Ziel der Ökosteuer der Bundesregierung ist es also, eine "doppelte Dividende" zu erzielen (positive Umweltwirkung und positive Beschäftigungseffekte).

Bereits hiermit wird ein erster entscheidender Unterschied zum theoretischen Konzept einer Umweltabgabe deutlich: Die ökologischen Anreizeffekte der deutschen Ökosteuer sind eher zweitrangig. Es dominieren vielmehr die beschäftigungspolitischen Überlegungen. Die Dosierung der Ökosteuer ist also nicht primär ökologisch bestimmt, sondern folgt fiskalischen Erwägungen. Das erklärte Ziel besteht ja darin, ein bestimmtes Aufkommen zu erzielen, um die Beiträge zur Rentenversicherung in dem erwünschten Maß abzusenken.
Unzureichende ökologische Ausgestaltung
Die Umwelteffekte der ökologischen Steuerreform hängen in erster Linie von deren Ausgestaltung ab. Das eigentliche ökologische Ziel der Ökosteuer sollte darin bestehen, die CO2-Emissionen zu reduzieren. Bei der Ausgestaltung der Ökosteuer wäre also konsequent die Kohlendioxin-Emission als Bemessungsgrundlage zu wählen. Eine derartige Kohlendioxid-Steuer hätte den Vorteil, dass sie sich unmittelbar auf die Emissionen bezieht und die erwünschen Anpassungsreaktionen der Emittenten bei der Produktion, im Verkehr und bei den Privaten Haushalten in Gang setzt. Bei einer Steuer auf den Energieverbrauch wird CO2 dagegen nur mittelbar erfasst. Es ergeben sich bei einer derartigen Stromsteuer zwar Energieeinsparungseffekte, allerdings unabhängig davon, ob die zur Stromerzeugung eingesetzten Primärenergieträger CO2-intensiv sind oder nicht. Es gibt mithin keine Anreize zur Substitution emissionsintensiver Energie (z. B. mit Braun- oder Steinkohle erzeugter Strom) durch emissionsarme Energieträger (z. B. mit Wasserkraft, Wind oder CO2-freier Kernenergie erzeugter Strom). Verglichen mit einer CO2-Steuer ist die gewählte Energiesteuer für die Klimapolitik eindeutig der Ansatz mit der geringeren Treffsicherheit.
CO2 als Bemessungsgrundlage wählen
Aus der klimapolitischen Begründung der Ökosteuer
folgt zudem, dass jede Einheit CO2 mit dem gleichen Steuersatz belegt werden
sollte, und zwar unabhängig davon, ob sie von Unternehmen, privaten Haushalten oder vom
Staat verursacht wird, und ohne Rücksicht darauf, in welchem Produktionszweig sie
entsteht. Eine Sonderbehandlung bestimmter Wirtschaftszweige lässt sich ökologisch nicht
begründen; vor allem ist klimapolitisch nicht zu rechtfertigen, dass emissionsintensive
wirtschaftliche Tätigkeiten verschont bleiben. Es versteht sich von selbst, dass einzelne
Primärenergieträger wie die Kohle, einschließlich deren Subventionierung, einer
klimapolitisch motivierten Ökosteuer widerspricht. Vergleicht man vor diesem Hintergrund
die beschlossenen Steuersätze mit der tatsächlichen Belastung je Tonne CO2,
die durch Einsatz der verschiedenen Energieträger verursacht wird, so ergeben sich
beachtliche Unterschiede, die nach Berechnungen des Sachverständigenrates von 13 DM für
Heizöl über 24 DM bei Benzin bis 36 DM bei Strom reichen. Stellt man zudem nicht nur auf
die Steuererhöhung, sondern auf das bestehende Niveau der Steuerbelastung ab, so ergeben
sich gravierenden Unterschiede in den impliziten Steuern je Tonne CO2;
so ist eine Tonne CO2 aus Motorenbenzin etwa zwölfmal so hoch belastet wie aus
Strom. (Zu den impliziten Steuersätzen siehe Sachverständigenrat zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 1998/99
)
Beschäftigungseffekte fragwürdig
Eine zweite Dividende erhofft sich die Bundesregierung von der Ökosteuer auf Wachstum und Beschäftigung. Positive Effekte auf die die gesamtwirtschaftliche Beschäftigung würden sich einstellen, wenn Umwelt oder Energie nach ihrer Verteuerung durch die Ökosteuer durch Arbeit (allerdings auch durch Kapital, bei dessen Produktion im Gefolge wiederum Arbeit gebraucht wird) ersetzt werden würde (Substitutionseffekt). Insgesamt dürfte sich Energie allerdings nur begrenzt durch Arbeit ersetzen lassen. Über die bisher diskutierten Wirkungen hinaus gibt es einen weiteren Substitutionseffekt zugunsten von Arbeit dadurch, dass die Lohnnebenkosten gesenkt würden (Subventionierungseffekt). Wenn die beabsichtigte Senkung der Lohnnebenkosten auf die Arbeitskosten durchwirkt und diese tatsächlich vermindert, kann ein verstärkter Einsatz des bisher unterbeschäftigten Produktionsfaktors Arbeit erwartet werden. Durch die Entlastung des Faktors Arbeit können daher Investitionen am Standort Deutschland attraktiver werden.
Riskanter nationaler Alleingang
Diese Argumentation darf aber die Kosten der Umweltpolitik nicht verdrängen. Denn umweltintensive und energieintensive Produktionen werden teurer, in diesen Bereichen verschlechtert sich vor allem bei einem nationalen Alleingang der Umweltpolitik die Wettbewerbsfähigkeit. Insbesondere emissionsintensive Wirtschaftszweige (Stahlindustrie, NE-Metallerzeugung, Zementindustrie und Chemische Industrie) werden zurückgedrängt. Der internationale Wettbewerb beschränkt aber auch die Preisüberwälzungsspielräume der übrigen Industriesektoren. Unternimmt ein einzelnes Land einen umweltpolitischen Alleingang, so sind die Kosten der Umweltpolitik höher, als wenn Umweltpolitik im Verbund von Staaten durchgeführt wird. Von daher empfiehlt sich nicht nur aus ökologischer, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht eine Vorreiterfunktion nur im Verbund der Industriestaaten, wenigstens aber im Verbund in Europa.
Auswirkungen auf den Produzentenlohn ?
Eine entscheidende Frage für die erhoffte positive Wirkung einer Ökosteuer auf die Beschäftigung ist, ob über die Senkung der Lohnnebenkosten die Arbeitskosten für die Unternehmen - der Produzentenlohn - im Ergebnis zurückgehen wird. Dies hängt entscheidend von der Strategie der Gewerkschaften ab. Wenn die Tarifvertragsparteien die durch den Staat finanzierte Reduktion der Arbeitskosten als Spielraum für Lohnerhöhungen verwenden, käme keine Senkung des Produzentenlohns zustande; dann würde die Nachfrage nach Arbeitskräften nicht zunehmen; die Übernahme der Lohnnebenkosten durch den Staat bliebe in bezug auf die Beschäftigung wirkungslos.
Grundlegende Reform der Sozialversicherung notwendig
Die Finanzierung der Sozialversicherung an die Einnahmen aus Ökosteuern zu koppeln, ist aus einer Reihe von Gründen verfehlt. Zum einen geht eine Finanzierung der Lohnnebenkosten durch Ökosteuern nicht an den Kern der notwendigen Reform der sozialen Sicherungssysteme heran. Eröffnet der Staat für die soziale Sicherung neue Finanzierungsmöglichkeiten durch eine Ökosteuer, so ist damit zu rechnen, dass die dringend gebotene Reform ausbleibt. Völlig verfehlt wäre es, wenn es zu einer Eigendynamik käme, bei der die Ökosteuer erhöht würde, obwohl dies umweltpolitisch nicht geboten ist.
Insgesamt gilt: Umweltpolitik muss sich ökologisch begründen. Die Entlastung der Arbeitskosten aus den Einnahmen der Ökosteuer kann nicht die Rechtfertigungsgrundlage für die Ökosteuer liefern; vor allem darf der fiskalische Zweck bei einer Umweltsteuer nicht die Oberhand gewinnen. Ein Junktim der Öko-Steuereinnahmen mit der Finanzierung der Sozialversicherung sollte vermieden werden. Will man die Arbeitslosigkeit verringern, so muss man anders ansetzen. Gebraucht wird eine beschäftigungsorientierte Lohnpolitik, eine stärkere Differenzierung der Löhne und eine größere Flexibilität des Arbeitsmarkts. Einen substantiellen Beitrag zur Lösung des Problems der Arbeitslosigkeit erwartet der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der von der Bundesregierung beschlossenen Ökosteuer aus diesen Gründen nicht.

Siehe hierzu im einzelnen auch das Gutachten des Sachverständigenrates
zur Begutachten der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 1998/99 ![]()
Zur Position des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU)
siehe das Jahresgutachten 2000
.
| 4.3.3 | Handelbare Umweltzertifikate die Mengenvariante der Marktlösung |
| 4.3.3.1 | Handelbare Umweltnutzungsrechte |
Abbildung: Umweltpolitik als Preis- oder Mengenpolitik

Handelbare Emissionsrechte
Eine interessante Alternative zu Umweltabgaben sind handelbare Umweltzertifikate bzw. Umweltnutzungsrechte. Der Staat begrenzt die zulässige Menge der Umweltbeeinträchtigung in einer Region ("Glocke") dadurch, dass er an die Emittenten (gestückelte) "Emissionsrechte" bzw. "Umweltnutzungsrechte" ausgibt. Sie berechtigen die Emittenten, eine bestimmte festgelegte Emission pro Zeiteinheit zu emittieren. Der ökologische Vorteil der Zertifikate gegenüber der Umweltabgabe besteht darin, dass das umweltpolitische Ziel sicher erreicht werden kann, denn die politisch tolerierte Umweltbelastung ist im Umfang der ausgegeben Rechte kontingentiert (ökologische Wirksamkeit). Ein Unternehmen, das über die ihm zur Verfügung stehenden Emissionsrechte hinaus emittieren will, muss die erforderlichen Emissionslizenzen am Markt zukaufen, was nur möglich ist, wenn andere Emittenten bereit sind, Emissionszertifikate zu verkaufen. Als Folge von Angebot und Nachfrage stellt sich am Markt für die Nutzungsrechte ein Preis ein.
Beim nationalen und internationalen Handel mit Emissionen werden Einheiten, wie zum Beispiel Unternehmen, bestimmte Emissionsmengen zugeteilt. Unternehmen, die ihre Emissionen unter ihren Emissionsanteil senken, können den Überhang" an andere Unternehmen verkaufen, die Mühe haben, ihr Ziel zu erreichen. Dieser Handel höhlt die umweltpolitischen Ziele nicht aus, da die festgelegte Gesamtemissionsmenge unverändert bleibt. Vielmehr ermöglicht er ein kostengünstiges Erreichen des Gesamtziels und schafft Anreize für Investitionen in umweltverträgliche Technologien. Da der Gesamtrahmen der Emissionen durch das Volumen der Zertifikate fixiert wird, vermeidet dieser Ansatz auch den sog. Rebound-Effekt, d.h. die Wirkung, dass beim Anwachsen der Zahl der Emittenten (Bevölkerung, Zuname der wirtschaftlichen Aktivität), trotz möglicherweise verbesserter Produktionstechnologie, es zu einem Anstieg der Umweltbelastung kommt. Dieser Effekt ist mit keinem anderen Instrument derart wirksam zu kontrollieren.
Abbildung: Umweltzertifikate

Handelbarkeit sichert Kosteneffizienz
Der entscheidende Unterschied zur Festlegung von Emissionsgrenzen für jeden einzelnen Emittenten besteht letztlich nur darin, dass die Umweltnutzungsrechte zwischen den Emittenten gehandelt werden können. Die Verteilung der Rechte auf die einzelnen Schadstoffemittenten bleibt also dem Markt überlassen. Bereits dieser Vorgang senkt die Kosten des Umweltschutzes erheblich (Kosteneffizienz). Denn die Unternehmen werden nicht "über einen Kamm geschoren": effiziente Unternehmen mit geringen (Grenz-)Vermeidungskosten werden mehr für die Umwelt tun und Zertifikate verkaufen, während ineffiziente Vermeider mit hohen Grenzvermeidungskosten (zumindest vorläufig) auf teure Umweltschutzinvestitionen verzichten und Umweltnutzungsrechte am Markt erwerben. Der Nachteil gleicher Auflagen für jedes Unternehmen, die hohe Kostenineffizienz, wird damit vermieden. Diejenigen Emittenten, die Zertifikate verkaufen, können die Erlöse sogar zur Finanzierung von Umweltschutzmaßnahmen einsetzen. Zudem hat das Instrument den Vorteil, dass in Unterschied zu Umweltabgaben, kein optimaler Wert für den Abgabensatz gefunden werden muss. Der Preis für das Zertifikat stellt sich vielmehr als Ergebnis der Marktkräfte ein.

Die Abbildung veranschaulicht das effizienzfördernde Prinzip der Angleichung von Grenzvermeidungskosten für zwei Unternehmen, oder für zwei Länder. Im Fall der Unternehmen, werden die Emissionszertifikate zwischen diesen Unternehmen gehandelt. Im Fall der Länder, zwischen den betreffenden Ländern. Die Grenzvermeidungskosten GVK1 und GVK2 für zwei unterschiedliche Unternehmen (oder Länder) sind dabei über die jeweiligen Emissionsreduktionen aufgetragen. Die Emissionen sollen insgesamt um dE verringert werden. Eine Möglichkeit zur Erreichung dieses übergeordneten Minderungsziels wäre ein einheitlicher Reduktionsstandard für beide Unternehmen (oder über beide Länder) in Höhe von dE/2. Die Unternehmen (Länder) haben üblicherweise unterschiedliche Grenzvermeidungskosten. Die Folge ist, dass es im Vergleich zur Methode der "gleichen Vorgabe" Möglichkeiten zur Kosteneinsparung gibt. Das Vermeidungskosten wären dann minimiert, wenn für beide Unternehmen (Länder) die Grenzvermeidungskosten gleich sind. Im konkreten Fall können Kosten vermieden werden, wenn das Unternehmen 2 (Land 2) mit den höheren Grenzvermeidungskosten weniger mindert, während das Unternehmen 1 (Land 1) mit geringeren Grenzvermeidungskosten mehr zur Umweltenlastung beiträgt. Die kostenminimierende Lösung ergibt sich im Schnittpunkt der Grenzvermeidungskostenkurven, d.h. durch Angleichung der marginalen Minderungskosten. Die schraffierte Fläche ABC gibt die Höhe des Effizienzgewinns durch den Handel der Umweltnutzungsrechte an.
Zertifikate fördern umwelttechnischen Fortschritt
Hohe Preise für die Zertifikate schlagen sich bei denjenigen Unternehmen, die diese Lizenzen erwerben, in hohen Kosten für die Inanspruchnahme der Umwelt nieder. Wie bei der Umweltabgabe gibt es jetzt Anreize, diese Kosten durch umwelttechnischen Fortschritt, Senkung des Verbrauchs umweltbelastender Stoffe oder durch Umstellung der Produktionsverfahren zu senken. Umgekehrt können Unternehmen, die auf intelligente und kostengünstige Weise ihre Emissionen verringern, durch den Verkauf von Zertifikaten Einnahmen erzielen. Zertifikate fördern also den umwelttechnischen Fortschritt.
Ausgabe durch eine Umweltbank
Die Ausgabe der Rechte könnte z. B. durch eine "Umweltbundesbank" erfolgen. In Betracht kommt am Anfang eine Gratisverteilung ("grandfathering") oder die Versteigerung der Umweltnutzungsrechte. Die Gesamtsumme der Umweltnutzungsrechte wird so gewählt, dass in einer Region ("Glocke") ein bestimmtes Immissionsvolumen nicht überschritten wird. Damit die Rechte innerhalb einer bestimmten Region gehandelt werden können, müssten regionale Umweltbörsen eingerichtet werden.
a) Auktions- bzw. Versteigerungsverfahren
Bei einer öffentlichen Auktion oder Versteigerungsverfahren werden die Zertifikate meistbietend versteigert, wodurch sich die Verteilung der Zertifikate im wesentlichen nach der Kaufkraft bzw. Zahlungsfähigkeit der interessierten Emittenten richtet. Grundsätzlich ist der Zugang zu den Zertifikaten für jeden offen (jeder kann mitbieten). Der Nachteil besteht darin, dass es keine Bestandsgarantien gibt, d. h. Emittenten, die eine hohe Umweltnutzung aufweisen, sind möglicherweise nicht in der Lage, hinreichend viele Zertifikate zu erwerben und müssen dann mit Produktionseinbußen rechnen. Insgesamt ist das Verfahren ökonomisch effizient, da nur diejenigen Emittenten Zertifikate erwerben werden, für die es nicht möglich ist, die fragliche Emissionsmenge zum Marktpreis der Zertifikate selbst zu vermeiden.
Kritik findet das Versteigerungsverfahren vor allem dadurch, dass
b) Grandfathering (kostenlose Zuteilung an die Altemittenten)
Die Idee des Grandfathering besteht darin, jedem Emittenten grundsätzlich das Recht auf die von ihm im Rahmen der überkommenen Auflagenpolitik faktisch verursachten Emissionen zu verbriefen und für übertragbar zu erklären. Besitzstände bleiben weitestgehend unangetastet, es wird größtmöglicher Vertrauensschutz und Rechtssicherheit gewährt. Dies erhöht die Akzeptanz einer Zertifikatepolitik bei den betroffenen Unternehmen und ihren Verbänden. Zudem werden bei diesem kostenlosen Erstzuteilungsverfahren der Privatwirtschaft keine liquiden Mittel entzogen.
Zu den wesentlichen Kritikpunkten am Grandfathering gehören:
In der Praxis wird wohl ein Kompromiss zwischen dem verfassungsrechtlichen Schutz von Altemittenten auf der einen Seite und dem freien Marktzugang für Neuemittenten auf der anderen Seite zu suchen sein.
Speziell bei der internationalen CO2-Problematik wird ein anderer Verteilungsschlüssel diskutiert: Die Zuteilung der Zertifikate könnte proportional zur Größe der Bevölkerung erfolgen (Argumentation: jeder Mensch hat das gleich Recht, Umweltverschmutzung zu verursachen). Dieser Ansatz begünstigt allerdings Staaten mit einem hohen Bevölkerungswachstum. Er benachteiligt zudem Länder mit einem hohen Industrialisierungsgrad und hohen CO2-Emissionen (u.a. USA).
Gültigkeitsdauer der Zertifikate
a) Zertifikate werden einmalig ausgegeben und dann in einem festgelegten Übergangszeitraum entsprechend dem vorgegebenen Minderungsziel abgewertet.
Vorteil: Das Verfahren ist einfach und bietet langfristige Planungssicherheit, da die Zertifikate prinzipiell unbegrenzt zur Verfügung stehen und nicht immer wieder neu erworben werden müssen.. Allerdings muss auch die Abwertung der Zertifikate längerfristig bekannt sein.
Nachteil: Ein Handel mit Zertifikaten kommt nur schwer in Gang (Horten, enger Markt).
b) Zertifikate werden in regelmäßigen Abständen zugeteilt, wobei die gesamte ausgegebene Menge an Zertifikaten dem jeweiligen Emissionsziel angepasst wird.
Vorteil: Reger Handel mit Zertifikaten ist zu erwarten. Blockadestrategien geringer als bei a)
Nachteil: Begrenzter Planungszeitraum. Künftige Preise schwer prognostizierbar (Planungsunsicherheit).
Grundsätzlich ist ein funktionsfähiger Handel mit den Zertifikaten erforderlich, damit ein gesamtwirtschaftlich effiziente Lösung erreicht wird. Die Gültigkeitsdauer und die Wahl des Ausgabeverfahrens spielen dabei ein wichtige Rolle. Prinzipiell kann der Handel institutionalisiert an Börsen (oder durch Broker) durchgeführt werden. Um die Transparenz zu erhöhen bietet sich die Schaffung einer zentralen Institution an. Zudem fordert das Zertifikatesystem wirksame Kontroll- und Sanktionsmechanismen. Vor allem muss überprüft werden, ob die durch die Anzahl der verfügbaren Zertifikate vorgegebene Emissionsgrenze eingehalten wurde. Der Aufbau eine effiziente Monitoringsystems ist allerdings teuer.
Ein Beispiel: Handel mit Schwefel- und Stickoxyd-Zertifikaten in den USA
Die am häufigsten angeführten Beispiele im Zusammenhang mit praktischen Erfahrungen mit einem System handelbarer Zertifikate sind das nationale amerikanische Zertifikatesystem für SO2 (Acid Rain Program, ARP) sowie das regionale RECLAIM Programm (Regional Clean Air Incentives Market) im Bundesstaat Kalifornien. Das ARP wurde 1990 in Kraft gesetzt. Es stellt das erste Bundesprogramm zur Reduktion des sauren Regens dar. Es bedient sich zu diesem Zweck nicht des traditionellen Ordnungsrechts, sondern hat über die Definition einer Emissionsobergrenze ein System handelbarer Emissionsrechte (Allowences) eingeführt. Die Erstzuteilung erfolgte - aus Gründen der politischen Durchsetzbarkeit - im Grandfathering-Verfahren. Die Zertifikate werden jährlich ausgegeben und berechtigen zur Emission einer Tonne SO2 im Jahr. Sie können innerhalb des Bundesgebietes frei gehandelt werden (über Broker, 1 x jährlich Versteigerungen an der Chicagoer Börse). Der Zertifikatspreis ist im Internet abrufbar. Er liegt bei etwa 150 - 200 US$ je Tonne S02. Die Preise entsprechen in etwa den Grenzvermeidungskosten. Während das nationale ARP auf den Sauren Regen abzielt, ist das zentrale Umweltproblem auf das sich das RECLAIM Programm konzentriert die Ozonbildung im Raum Südkalifornien. Beim RECLAIM Programm wirkte sich der vergleichsweise enge kalifornische Markt nachteilig aus.
Insgesamt kann vor allem das ARP-Programm als erfolgreiche praktische Umsetzung der Zertifikateidee angesehen werden. Das Handelsvolumen ist hinreichend hoch um eine stetige und stabile Preisentwicklung für die Zertifikate hervorzubringen. Durch das Programm wurden erhebliche Kostensenkungen bei der Verringerung der SO2-Emissionen bewirkt, die bei der traditionellen Auflagenpolitik vermutlich nicht eingetreten wären. Nach Schätzungen hat das ERP-Programm im Vergleich zum Ordnungsrecht zu Kosteneinsparungen in Höhe von 50 Prozent geführt. Die ökologischen Wirkungen werden ebenfalls positiv bewertet. Erforderlich ist - wie bei anderen Instrumenten auch - eine lückenlose Überwachung ("monitoring") und spürbare Sanktionen bei Emissionen ohne Emissionsrechten. Insgesamt war der bürokratische Aufwand dennoch vergleichsweise gering.
| 4.3.3.2 | Der Post-Kyoto-Prozess |
Im Kyoto-Protokoll zur UN-Klimarahmenkonvention vom Dezember 1997 haben sich 38 Länder verpflichtet, die Emissionen von sechs Treibhausgasen bis zum Zeitraum 2008 - 2012 um 5,2 vH gegenüber dem Emissionsniveau von 1990 zu verringern. Dabei geht es in erster Linie um Kohlendioxid (C02). Das Protokoll wurde von den Staaten allerdings noch nicht ratifiziert. (Zum Kyoto-Prozess KLICK hier)
EU-Burden-sharing
Die Länder der Europäischen Union haben in Kyoto auf eine Minderung um 8 vH des Ausgangsniveaus verpflichtet. Auf der Grundlage dieses Protokolls hat der EU-Umweltministerrat im Jahre 1998 einen Verteilungsbeschluss für die Mitgliedsländer gefasst (sog. "burden-sharing"). Danach entfällt auf Deutschland eine durchschnittliche Emissionssenkung von 21 vH. Deutschland darf also 2008/2012 nur noch 79 Prozent der Emissionen des Jahres 1990/1995 emittieren. Angesichts vorliegender Projektionen über die Emissionsentwicklung (PROGNOS/EWI rechnen bei CO2 bis 2010 mit einem Rückgang der deutschen Emissionen um lediglich 15,9 vH) ergibt sich ein dringender Handlungsbedarf. Damit ist im Prinzip die weltweit zulässige Gesamtmenge der Emissionen festgelegt und eine Aufteilung der Emissionsrechte auf die Länder der Erde vereinbart - immer vorausgesetzt, das Kyoto-Protokoll wird von den Vertragsstaaten auch ratifiziert.
Emissions-trading
Im Kyoto Protokoll werden auch Mechanismen verankert, die dazu dienen sollen, das gesetzte Minderungsziel zur erreichen. Hierzu zählt neben anderen Instrumenten in erster Linie der internationale Handel mit Treibhausemissionsrechten ("emissions trading").
Für weitergende Informationen KLICK
hier!
(Quelle: Ministerium für Umwelt und Verkehr
Baden-Württemberg, 2001)
Weitere Instrumente sind die gemeinsame Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen auf Projektebene ("joint implementation") und gemeinsame Projekte mit Entwicklungsländern, die nicht im Annex I des Kyoto-Protokolls enthalten sind im Rahmen des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung ("clean development mechanism").
Kasten |
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| JI | JI ist wie CDM ein projektgebundener
Mechanismus. Allerdings dürfen ihn nur Annex I Länder nutzen. Wichtige Elemente für die
Ausgestaltung von JI werden bereits durch die Diskussion über CDM und Emissionshandel
abgedeckt. Eine kontrovers diskutierte Frage ist, ob überhaupt eine unabhängige
Zertifizierung von vermiedenen Emissionen durch die einzelnen Projekte nötig ist, da
beteiligte Länder ohnehin nur zum Annex I gehören und deswegen durch ein JI Projekt die
Gesamtreduktion unter dem KP nicht beeinflusst werden kann. Die Umbrella Group vertritt
daher die Position, die jeweils reduzierte Menge könnte einfach vom Sitzland des
Projektes zertifiziert werden. Nach Auffassung von D besteht damit aber die Gefahr, dass
z.B. Länder in Osteuropa, in denen voraussichtlich die meisten JI Projekte laufen werden,
stark unter Druck von Investorenländern geraten könnten. D/EU setzt sich deswegen dafür
ein, Zertifizierung nach Echtheit, Messbarkeit und Langlebigkeit der Reduktionen
durchzuführen. Für weitere Informationen KLICK hier! (Quelle: Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg, 2001) |
| CDM |
Der CDM ist der einzige Mechanismus, bei dem Entwicklungsländer
beteiligt sind. Industrieländer können dabei Projekte zur Treibhausgasreduktion in
Entwicklungsländern finanzieren. Die Industrieländer bekommen dann die
Emissionsminderung gutgeschrieben. Übereinstimmung besteht darin, dass mit Hilfe einer Referenzentwicklung, der sog. Baseline die erfolgte Treibhausgasreduktion durch CDM Projekte gemessen werden soll. Wie die Referenzentwicklungen festgelegt werden sollen, dazu haben sich vor allem die Entwicklungsländer klar geäußert: Sie wollen eine Baseline für jedes einzelne Projekt, mit der berechnet wird, wie viel Emissionen dieses Projekt gegenüber dem Referenzfall ohne Projekt einspart. In der Diskussion sind aber auch OECD-weite, länderspezifische oder regionale Baselines, die den technischen Standard in diesen Gebieten beschreiben. Für weitere Informationen KLICK hier! (Quelle: Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg, 2001) |
Die Initiative zur Einführung des Instruments der handelbaren Emissionszertifikate geht vor allem auf die Vereinigten Staaten von Amerika zurück. Die Staaten können die vereinbarten Emissionskontingente verbriefen und untereinander handeln. Sie können sie aber auch an ihre nationalen Emittenten (z.B. an die Unternehmen) vergeben und diesen die Möglichkeit zum Emissionsrechtehandel eröffnen. Im Endeffekt wird das verkaufende Unternehmen (bzw. das verkaufende Land) weniger und das kaufende Unternehmen (bzw. Land) entsprechend mehr emittieren. Die Gesamtemissionsmenge bewegt sich innerhalb des vereinbarten Emissionskontingents.
EU-Kommission bereitet Umsetzung vor
Der im Kyoto-Protokoll angelegte Ansatz zur Umsetzung von Reduzierungsverpflichtungen durch Zuweisung von Emissionsrechten wird gegenwärtig von der EU-Kommission aktiv vorbereitet. Um die administrativen Kosten eines solchen Systems niedrig zu halten, könnte sich die Zertifikatspflicht auf die Produktions- und Importstufe (anstatt auf den Verbrauch) beziehen, das heißt auf die inländischen Produzenten fossiler Energieträger und auf den Import von außerhalb der Europäischen Union. Wichtig ist dabei, dass die unterschiedliche C02-Intensität der Energieträger richtig erfasst wird.
Die Kommission hat hierzu am 8. März 2000 ein sog. Grünbuch und am 23. 10. 2001 den Entwurf einer Richtlinie zum Emissionshandel vorgelegt. Sie strebt an, den Handel mit Treibhausgasemissionen innerhalb der EU bereits zum Jahr 2005 einzurichten. Schätzungen der Kommission zufolge könnten mit diesem Instrument im Vergleich zu anderen Maßnahmen erhebliche Kosteneinsparungen realisiert werden (ca. 1/3). Der Start des weltweiten Trading-Systems ist zum Jahr 2008 geplant. Nach Schätzungen der Kommission könnten mit dem Instrument eines innergemeinschaftlichen Handels mit Treibhausgasemissionen - gemessen an den traditionellen Instrumenten der Klimaschutzpolitik - die Kosten zur Erreichung der Kyoto-Minderungsziele deutlich gesenkt werden. Die Kommission rechnet mit Minderkosten in Höhe von jährlich 1,7 Mrd. Euro.
Kasten "Schlupflöcher" im Kyoto-Protokoll |
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| Schlupfloch | Beschreibung |
| Emissionshandel "heißer Luft" | Staaten (insbes. Russland und die Ukraine) verkaufen über den
Emissionshandel Emissionen, die sie aufgrund ihrer wirtschaftlichen Entwicklung nicht
benötigen, aber vom Kyoto-Protokoll (KP) zugebilligt bekommen haben (heiße
Luft"). Schätzungen zufolge könnte dadurch die reale Treibhausgasminderung, bezogen auf das Kyoto-Protokoll, um 70 % geringer ausfallen als ohne diesen Effekt (keine genaue Angabe möglich). |
| Wachstum des internationalen Flugverkehrs | Emissionen des internationalen Flugverkehrs sind nicht Gegenstand der Reduktionsverpflichtung nach Art. 3 KP. Der projizierte Anstieg bis 2010 gleicht etwa die Hälfte dessen wieder aus, was unter dem KP reduziert werden soll. |
| Aufforstung, Neubewaldung, Rodung unter Art. 3.3 KP | Solche Aktivitäten nach 1990 können auf die Reduktionsverpflichtung
unter dem KP angerechnet werden. Bei unsachgerechter Anrechnungsmethode könnte auch dies
die Reduktionsleistung des KP substanziell schmälern. Beispiel der "Grünen Wiese" Das Problem besteht darin, dass der Vergleichsfall ohne Projekt rein hypothetisch ist. Niemand kann mit Bestimmtheit sagen, wie die Referenzsituation ohne ein Projekt aussähe. Augenscheinlich wird das am Beispiel der Grünen Wiese": Wenn mitten in eine bisher nicht genutzte Region ein Kraftwerk oder ein Industriepark gebaut werden soll, dann ist es eine geradezu salomonische Frage, wie viel, ja ob überhaupt Treibhausemissionen gespart werden. Wenn die Baselines weich sind" kann aus dem CDM ein großes Schlupfloch für das Kyoto-Protokoll werden, denn dann werden weltweit letztlich mehr Treibhausgase ausgestoßen, als ohne CDM: Es gilt zu verhindern, dass die Industrieländer zu Hause weniger reduzieren müssen, aber in den Entwicklungsländern die Emissionen nicht wirklich gespart werden. Eine besondere Brisanz erhält dieser Punkt dadurch, dass sowohl Investoren als auch die Gastländer Interesse daran haben, solche Projekte und Regeln zustande kommen zu lassen. |
Dänemark als Vorreiter:
Inzwischen hat die EU-Kommission einen Antrag Dänemarks
genehmigt, für dänische Elektrizitätserzeuger handelbare CO2-Emissionsrechte
für den Zeitraum 2001-2003 auszugeben. Dabei handelt es sich um den ersten dieser Art in
der EU. Dänemark will den Elektrizitätserzeugern ausgehend von ihrer Emissionen im
Zeitraum 1994 bis 1998 unentgeltlich Emissionsrechte einräumen. Um die
Niederlassungsfreiheit zu gewährleisten, sollen auch neu auf den Markt kommende
Unternehmen Emissionsrechte erhalten, deren Höhe nach objektiven, nicht diskriminierenden
und von der Kommission zu genehmigenden Kriterien festgelegt wird. Damit können erstmals
in der EU Erfahrungen Hinblick auf den internationalen Handel mit Emissionsrechten
gesammelt werden, die laut Protokoll von Kyoto im Jahr 2008 eingeführt werden sollen. Zum
dänischen Handel mit CO2-Zertifikaten für Elektrizitätserzeuger KLICK
hier:
Siehe auch ![]()
Die dänische Regelung legt für die Stromerzeuger eine jährliche Emissionsobergrenze fest. Sie ist auf die Elektrizitätswirtschaft beschränkt, da diese allein für rund 40 % der gesamten CO2-Emissionen in Dänemark verantwortlich ist. Die Obergrenze wird Jahr für Jahr herabgesetzt, von 22 Mio. t CO2 im Jahr 2001 auf 21 Mio. t im Jahr 2002 und 20 Mio. t im Jahr 2003, dem letzten Jahr der Regelung. Die nationale Quote wird unentgeltlich auf die vorhandenen Stromerzeuger verteilt ('grandfathering'). Die Basisquoten entsprechen aber nur rund 70 % der jeweiligen Ist-Emissionen. An dem Programm nehmen neun dänische Elektrizitätserzeuger teil.
Hinter dem System steckt die Idee, dass der Anreiz zur Emissionsminderung bei geringstmöglichen Kosten am größten sein dürfte. So wird ein Stromerzeuger, den eine Senkung seiner Emissionen günstiger zu stehen kommt als die bei Überschreitung der Quote fällige Geldbuße, d.h. 40 DKK/t (rund 5,4 ), emissionssenkende Maßnahmen ergreifen. Die nicht in Anspruch genommenen Emissionsrechte können dann an einen anderen Erzeuger verkauft werden, den der Erwerb der Rechte günstiger zu stehen kommt als die Zahlung der Geldbuße. Auch kann ein Erzeuger Rechte, die in einem Jahr nicht verbraucht wurden, auf das nächste Jahr übertragen (Emissionskonto). Die Quoten der einzelnen Stromerzeuger werden jährlich unter Berücksichtigung der nationalen Quote, der getätigten Transaktionen und etwaiger Emissionsguthaben angepasst.
BP Amoco Konzern
BP Amoco ist öffentlich die freiwillige Selbstverpflichtung eingegangen, seine CO2-Emissionen bis 2010 um 10 Prozent zu reduzieren. Innerhalb des weltweit verzweigten Konzerns setzt BP hierzu - nach einer Pilotphase - seit Beginn des Jahres 2000 das Instrument konzernintern handelbarer Emissionsrechte ein. Der Handel der Rechter erfolgt in einem konzerninternen Intranet. Die bisherigen Erfahrungen sind positiv. Besonders positiv wirke sich aus, dass das ursprünglich kostenlose CO2 nun einen (konzerninternen) "Marktpreis" habe und dadurch technische Innovationen stimuliert würden.
Für
weitere Informationen KLICK hier! ![]()
Insgesamt ist es sicher noch ein Stück Weg, bis derartige Instrumente weltweit bzw. europaweit in der Klimaschutzpolitik zum Einsatz kommen werden. Der Kyoto-Prozess macht aber deutlich, dass die Entwicklung in Richtung handelbare Emissionszertifikate geht.
Zur Einführungsentscheidung des EU Ministerrates vom 9. Dezember 2002 KLICK hier!
Zur Position des Sachverständigenrates zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung siehe Jahresgutachten 1998/99 ![]()
Zur Position des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU)
siehe Jahresgutachten 2000
sowie
derselbe
.
Zur Position der EU Kommission siehe das
GRÜNBUCH zum Handel
mit Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union, Brüssel, den
8.3.2000, KOM (2000) 87 endgültig. Fundstelle auch unter
Das Fraunhofer Institut für Systemtechnik in Karlsruhe und die Energei
Baden-Württemberg AG haben im Auftrag des Ministeriums fürUmwelt
und Verkehr Baden-Württemberg einen Leitfaden für konkrete Fragen des
Emissionsrechtehandels und vergleichbarer Instrumente erarbeitet. Der Leitfaden kann
kostenlos beim Ministerium per @-Mail unter mailto:postelle@uvm.bwl.de
oder per Fax unter 0711/126-2880 (Printfassung oder als CD-Rom) angefordert bzw. im
Internet
unter www.isi.fhg.de eingesehen werden.
Ein weiteres Beispiel für handelbare Nutzungsrechte:
Interkommunal handelbare Flächenausweisungsrechte
Quelle: Raimund Krumm: Kommunale Wirtschaftspolitik und ökonomischer Standortwettbewerb, Wirtschaftsdienst 2 / 2000, S, 119 - 128
Die Ausweisung neuer Gewerbe- und Wohnflächen seitens der Kommunen erhöht permanent den Flächenverbrauch in Deutschland. Um diesen Verbrauch im Rahmen eines Konzepts einer nachhaltigen Entwicklung zu begrenzen, werden handelbare Flächenausweisungsrechte diskutiert: Eine Begrenzung der kommunalen Flächenausweisungsoptionen könnte dadurch erreicht werden,dass die Ausweisung von bebaubaren Flächen davon abhängig gemacht wird, ob die Kommune über entsprechende - in Zertifikateform verbriefte - Flächenausweisungsrechte verfügt. Die Möglichkeit der Kommunen, durch einen Bebauungsplan (oder eine andere Form drittwirksamer Planung) neue Baurechte zu schaffen, ist damit eingeschränkt, da dies an das Vorhandensein von Flächenausweisungszertifikaten gebunden ist.
Ein System interkommunal handelbarer Flächenausweisungsrechte wäre wie folgt gekennzeichnet. Zunächst legt die Bundes- bzw. Landesebene für eine bestimmte Zeitperiode fest, in welchem Umfang die Ausweisung neuer Bauflächen mit dem Konzept einer nachhaltigen Entwicklung vereinbar ist. Die entsprechenden Flächeneinheiten werden dann in Zertifikateform (und damit in einer gewissen Stückelung) den Kommunen nach einem bestimmten Zuteilungsverfahren zur Verfügung gestellt. Ein Teil der Zertifikate könnte kostenlos an die Kommunen abgegeben werden (z. B. auf der Basis eines Einwohnerschlüssels), um so deren "berechtigten Mindestansprüchen" in bezug auf ihre städtebauliche Entwicklung gerecht zu werden. Der zweite Teil der Flächenausweisungsrechte könnte an die Kommunen im Wege eines Festpreisverkaufs oder einer Auktionierung also über monetäre Zuteilungsverfahren abgegeben werden.
Die Flächenausweisungsrechte können zwischen den Kommunen gehandelt werden, wofür eine spezielle Börse einzurichten wäre. Der interkommunale Zertifikatehandel führt - ebenso wie die Anwendung monetärer Zuteilungsverfahren - zu einer Flexibilisierung des Flächenrestriktionsregimes; dies bewirkt, dass die Flächenausweisungsrechte in den Kommunen eingesetzt werden, in denen sie den höchsten Nettonutzen der Flächenausweisung erzielen. Die Flächenausweisungsrechte werden für eine bestimmte Zeitperiode ausgegeben und sind damit in ihrer Gültigkeit zeitlich begrenzt, d.h., in periodischen Abständen kommt es zur Emission neuer Flächenausweisungsrechte. Den Zertifikaten können im Hinblick auf die zulässigen Flächennutzungsarten unterschiedliche Konzepte zugrunde liegen. In einem Fall kann der Staat solche Flächenausweisungsrechte ausgeben, die für alle Formen der baulichen Nutzung verwendet werden können. Unter diesen Bedingungen steht die Gewerbeflächenausweisung in unmittelbarer Konkurrenz zu anderen Nutzungsarten, etwa der Wohnbaunutzung. Wird dagegen im Rahmen eines alternativen Konzepts eine Differenzierung nach Nutzungsarten vorgenommen, dann werden etwa spezielle Gewerbe- und Wohnbauzertifikate ausgegeben, deren Verwendung dann auf die jeweilige Nutzungsart beschränkt ist: Soll in der Bundesrepublik Deutschland der durch kommunalpolitische Entscheidungen induzierte Flächenverbrauch auf ein ökologisch vertretbares Maß begrenzt werden, dann erscheint die Einführung eines Zertifikatesystems auf der Basis interkommunal handelbarer Flächenausweisungsrechte ein durchaus geeignetes Instrument zu sein. Da von einer solchen Maßnahme auch die Ausweisung neuer Gewerbegebiete betroffen wäre, die Verfügbarkeit geeigneter Gewerbeflächen im internationalen Wettbewerb deutscher Kommunen um Unternehmensansiedlungen aber ein wichtiger Standortfaktor darstellt, ist darauf zu achten, dass durch die Beschneidung der kommunalen Baulandausweisungsrechte die Wettbewerbschancen gegenüber dem Ausland nicht allzu sehr beeinträchtigt werden. Dies wäre insbesondere dadurch erreichbar, dass die vom Staat der Kommunalebene zur Verfügung gestellten Flächenausweisungsrechte nicht nach Flächennutzungsarten - etwa nach Gewerbe- und Wohnbauflächenzertifikaten - differenziert werden. Vielmehr sollte der Staat flächennutzungsartunabhängige Universalzertifikate ausgeben. Dann könnten die Kommunen eine Art von "Ventilmechanismus" nutzen, indem sie in gewünschtem Maße Gewerbeflächenausweisungen zu Lasten von Wohnflächenausweisungen vornehmen. Diese Option ist deshalb so entscheidend, da auf dem Wohnungsbausektor kein internationaler Ansiedlungswettbewerb besteht.
Gleichwohl wird sich auch unter dieser Form des Zertifikatesystems ein gewisses Maß an beschäftigungs- und finanzpolitischen Verlusten im Inland nicht vermeiden lassen, da gewisse Firmengründungen im Inland nun unrentabel werden und ein Teil international mobiler Unternehmen ins Ausland abwandern wird. Können die negativen ökonomisch-fiskalischen Folgen durch eine geeignete technische Ausgestaltung des Zertifikateregimes aber in vertretbaren Grenzen gehalten werden, so erhöhen sich damit die Chancen für die politische Akzeptanz eines entsprechenden Systems von Flächenausweisungszertifikaten.
| 4.3.4 | Umwelthaftungsrecht als Internalisierungsstrategie |
| 4.3.4.1 | Der Grundgedanke |
Umwelthaftung ist ein Instrument, mit dem der Verursacher von Umweltschäden (der Umweltverschmutzer) zur Zahlung der Kosten für die Beseitigung der von ihm verursachten Schäden gezwungen wird. Umwelthaftung greift nur dann, wenn feststellbare Verursacher vorhanden sind, der Schaden messbar ist und ein ursächlicher Zusammenhang aufgezeigt werden kann. Sie ist jedoch kein geeignetes Instrument zur Bekämpfung diffuser Verschmutzungen aus unterschiedlichen Quellen. Von der Umwelthaftung sollten Anreize für ein umweltbewussteres Verhalten der Unternehmen ausgehen und auf diese Weise eine präventive Wirkung erzielt werden, wobei vieles vom Inhalt und der konkreten Ausgestaltung des Haftungssystems abhängig ist.
Zwei Haftungsregelungen sind zu unterscheiden:
Müssen Unternehmen damit rechnen, für Schäden an der Umwelt und für Gesundheitsbeeinträchtigungen zur Rechenschaft gezogen zu werden, so ergibt sich daraus eine Anreiz, die Umweltverträglichkeit von Produktionsverfahren oder Produkten vorher zu überprüfen. Die Konsequenzen können im Unterlassen der risikobehafteten Tätigkeit, in risikomindernden Eigenmaßnahmen und/oder in der Risikoübertragung auf Versicherungen liegen. Die Belastung umweltgefährlicher Produktionsprozesse mit einer strengen Gefährdungshaftung verteuert diese Produkte am Markt und reduziert das Gefährdungspotential.
Arten von Umweltschäden, für die die Haftung angebracht ist:
Nicht alle Formen der Umweltschäden können durch Haftung behoben werden. Damit die Haftung greift,
·
müssen ein (oder mehrere) feststellbare Akteure (Verursacher) vorhanden sein·
muss der Schaden konkret und messbar sein und·
muss ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Schaden und dem/den feststellbaren Verursacher(n) ermittelt werden.Demzufolge ist eine Haftung beispielsweise anwendbar, wenn die Schäden durch Industrieunfälle oder die kumulative Verschmutzung durch gefährliche Stoffe oder Abfälle verursacht werden, die aus feststellbaren Quellen in die Umwelt gelangen. Die Haftung ist jedoch kein geeignetes Instrument, um diffuse Verschmutzungen von großer räumlicher Ausdehnung in den Griff zu bekommen, bei denen sich keine Verbindung zwischen Umweltbeeinträchtigung und den Handlungen einzelner Akteure herstellen lässt. Dies gilt für die Klimaveränderungen, die durch CO2 und andere Emissionen hervorgerufen werden, das Waldsterben infolge des sauren Regens und die verkehrsbedingte Luftverschmutzung.
Erfahrungen zeigen, dass es notwendig ist, keine Schlupflöcher für das Umgehen dieser Haftung zuzulassen, indem z. B. gefährliche Aktivitäten auf Unternehmen mit geringer Kapitalausstattung verlagert werden, die im Falle eines großen Schadens zahlungsunfähig werden. Wenn sich Unternehmen gegen das Haftungsrisiko durch eine Versicherung absichern können, dann werden sie nicht versuchen, auf eine solche Lösung auszuweichen. Damit ein Umwelthaftungssystem wirksam greift, wird daher ein funktionierendes Deckungsvorsorgesystem benötigt. Strengere Haftungsvorschriften entlasten zugleich den Staat vom Erlass immer neuer detaillierter Umweltschutzvorschriften. Die Internalisierung der Kosten der Risiken oder Schäden ergibt sich auch dann, wenn die Risikoabsicherung seitens einer Versicherung erfolgt. Hohe Risiken werden dann mit hohen, geringere Risiken mit geringeren Versicherungsbeiträgen belegt. Zudem übernimmt die Versicherung - quasi stellvertretend für den Staat - die Risikobewertung.
Probleme wirft eine Umwelthaftung insbesondere im Bereich der Schädigung der biologischen Vielfalt (Schädigung natürlicher Lebensräume, wildlebender Tiere oder Pflanzenarten) auf. Das gravierendeste Problem liegt hier in der Bewertung der verursachten Schädigungen.
Die Europäische Kommission hat am 9. Febr. 2000 ein Weißbuch zur Umwelthaftung
vorgelegt.
Die Schlussfolgerung des Weißbuchs lautet, dass die geeignetste Lösung eine Rahmenrichtlinie wäre, in der folgendes festgelegt ist:
| 4.3.4.2 | Das deutsche Umwelthaftungsrecht |
Am 1.1.1991 trat in der Bundesrepublik das Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) in Kraft.
| 4.4 | Zusammenfassende Bewertung der Instrumente |
Zusammenfassend lassen sich die alternativen umweltpolitischen Instrumente wie folgt bewerten:
1. Ordnungsrecht:
2. Ökosteuern/Zertifikate
3. Umwelhaftungsrecht
4. Freiwillige Selbstverpflichtungen
| 5 | Erweiterung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung |
Seit dem Erdgipfel von Rio de Janeiro 1992 ist die Forderung einer nachhaltigen Entwicklung "in aller Munde". Sie beinhaltet die Verantwortung für zukünftige Generationen und die Notwendigkeit des schonenden Umgangs mit der Natur und mündet in der Aufgabe, den Faktor Umwelt in das wirtschafts- und gesellschaftspolitische Handeln zu integrieren. Für die Erfüllung einer solchen Aufgabe muss den Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft wie auch dem einzelnen Bürger eine verlässliche Informations- und Datengrundlage zur Verfügung stehen. Dieses Datenangebot liefert inzwischen das Statistische Bundesamt mit den Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR).
Das traditionelle Sozialproduktmaß ist denkbar ungeeignet, wenn es darum geht, die ökologischen Wohlfahrtseffekte in einem Land zu erfassen. Es ist für die Konjunkturanalyse recht gut geeignet. Als Wohlfahrtsindikator taugt das Sozialprodukt bzw. Inlandsprodukt dagegen nicht.
In den letzten Jahren sind vielfältige Versuche unternommen worden, die Wohlfahrtsentwicklung eines Landes besser zu erfassen. Die Forschungen weisen dabei in folgende Richtungen:
Die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes (UGR)
Ziel der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen ist es, die Wechselwirkungen zwischen wirtschaftlichem Handeln und der Umwelt darzustellen. Die UGR zeigen, welche natürlichen Ressourcen durch Produktion und Konsum beansprucht, verbraucht, entwertet oder zerstört werden und wie effizient Wirtschaft und Gesellschaft mit Material, Energie und Flächen umgehen. Sie ermitteln, wie sehr die Natur als "Auffangbecken" für Rest- und Schadstoffe belastet wird und stellen Informationen über den Umweltzustand und die Kosten des Umweltschutzes zusammen. Die UGR-Ergebnisse sind in Anlehnung an diese Fragestellungen nach den Themenbereichen Material- und Energieflüsse, Nutzung von Fläche und Raum, Umweltzustand, Umweltschutzmaßnahmen sowie Vermeidungskosten (zu denen bisher noch keine Ergebnisse gezeigt werden) geordnet.
Hier wird der modulare Aufbau als wichtiges Kennzeichen des UGR-Konzeptes deutlich. Die UGR-Themengebiete sind in sich geschlossen, aber gleichzeitig soweit miteinander statistisch verbunden, dass sich zusammengenommen wiederum ein Gesamtbild ergibt. Je nach Problemstellung wird dabei mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen, so etwa mit Gesamtrechnungsmethoden, Indikatorenbildung oder geographischen Informationssystemen gearbeitet; physische und monetäre Größen stehen als gleichwertige Resultate nebeneinander. Soweit sinnvoll werden zudem die umweltbezogenen Informationen immer so zusammengestellt, dass sie mit den wirtschaftsbezogenen Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen oder anderer Statistiken verknüpft werden können.
Die "Umweltökonomische Gesamtrechnungen 1999" befasst sich mit drei Schwerpunktthemen:
zu 1.
Der Faktor "Natur" wurde in Deutschland im Verlauf der neunziger Jahre zunehmend
produktiver genutzt. 1997 war z.B. die Produktivität der Nutzung von Rohstoffen um
9 % und die von Energie um 7½ % höher als 1991. Deutlich stärker war die
Produktivitätssteigerung bei der Nutzung der Natur als "Auffangbecken" für
Luftschadstoffe: Der Produktivitätsanstieg belief sich bei den Treibhausgasen auf
20 % und bei den Versauerungsgasen auf 127 %. Die technische Modernisierung der
Industrie in den neuen Ländern nach der Vereinigung Deutschlands, die Stillegung oder
Modernisierung veralteter Kraftwerke, der Umstieg auf emissionsärmere Energieträger
sowie die Maßnahmen zur Rauchgasentschwefelung haben dazu wesentlich beigetragen.
Die Arbeitsproduktivität ist in Deutschland zwischen 1991 und 1997 um fast 15 % gestiegen. Die Produktivität bei der Nutzung der Natur als Auffangbecken für Luftschadstoffe hat stärker zugenommen als beim Einsatz von Arbeit, während die Produktivität bei der Verwendung von Rohstoffen und Energie hinter dem Anstieg der Arbeitsproduktivität zurückblieb.
Die Produktivität der Naturnutzung wird als Verhältnis zwischen der wirtschaftlichen Leistung (Bruttoinlandsprodukt in konstanten Preisen) und dem Einsatz von Natur (Nutzung als Ressourcenquelle und als "Auffangbecken" für Rest- und Schadstoffe) gemessen.
zu 2.
Der direkte Verbrauch von Energie ist seit Beginn der 90er Jahre nahezu
unverändert. Im Jahr 1995 wurden in Deutschland insgesamt 14 269
Der gesamte Energieverbrauch, der direkt und indirekt durch den Konsum der privaten Haushalte verursacht ist, erreichte 1995 10 145 Petajoule. Hiervon wurden 4 141 Petajoule von den Haushalten selbst verbraucht, und zwar ganz überwiegend für die Gebäudeheizung und Elektrizität sowie für den Individualverkehr (direkter Energieverbrauch der privaten Haushalte). Zusätzlich wurden bei der Herstellung der von den privaten Haushalten verbrauchten Güter 6 005 Petajoule eingesetzt (indirekter Energieverbrauch der privaten Haushalte).
zu 3.
Im Jahr 1997 wurden von der deutschen Wirtschaft insgesamt 4,3 Mrd. Tonnen feste
und gasförmige Materialien, ohne den Wasserverbrauch, für die Herstellung und den
Verbrauch von Gütern aus der Natur entnommen oder aus dem Ausland importiert. Je
Einwohner entspricht dies einer Menge von 52 Tonnen Material. Der gesamte
Materialverbrauch aus der Natur verminderte sich zwischen 1991 und 1997 um 17 %. Die
geringere Materialentnahme i
Der Materialeinsatz ohne Berücksichtigung von Abraum und anderen nicht verwerteten Stoffen, also die Menge der verwerteten Rohstoffe und der importierten Materialien zusammen, war 1997 annähernd genauso hoch wie 1991. Während die Entnahme verwerteter Rohstoffe im Inland mit einer Menge von gut 1,2 Mrd. Tonnen um 52 Mill. Tonnen (- 4,0 %) niedriger lag als im Jahr 1991, überstieg die Einfuhr von Materialien mit 482 Mill. Tonnen den Wert von 1991 um 49 Mill. Tonnen (+ 11,3 %). Die Substitution der inländischen Rohstoffentnahme durch Importe zwischen 1991 und 1997 betraf in erster Linie die Energierohstoffe. Insbesondere wurde inländische Stein- und Braunkohle durch importierte Energieträger ersetzt. Belastungen der Umwelt durch den Abbau und die Umwandlung von Energieträgern und anderen Rohstoffen (z. B. die Beeinträchtigung von Landschaften, Ökosystemen, Böden, Gewässern und der Luft) wurden dadurch im Inland reduziert. Dem stehen aber Mehrbelastungen im Ausland gegenüber.
Erste Ergebnisse der UGR: Natur in den 90er Jahren produktiver genutzt - Konsum der privaten Haushalte verursacht 57 % des Energieverbrauchs. Zum Bericht des Statistischen Bundesamtes KLICK hier
| 6 | Umweltschutz und Standortqualität |
In der Debatte um den Wirtschaftsstandort Deutschland nimmt neben der Höhe der Löhne und der Steuerbelastung auch die Intensität der Umweltschutzauflagen einen wachsenden Stellenwert ein.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass in einem "globalen Weltmarkt" ohne Schranken, auch hohe Umweltauflagen Anlass für Standortverlagerungen in das Ausland sein können. Wettbewerbs- und Standortnachteile sind aber vor allem auch Folge einer ökonomisch ineffizienten Umweltpolitik.
Solange sich die Umweltschutzpolitik den Luxus leistet, Schadstoffe nicht dort zu verringern, wo dies am kostengünstigsten erfolgen kann, ist mit stärkeren negativen Standorteffekten zu rechnen als bei einer intelligenten Umweltschutzpolitik, die sich marktsteuernder Instrumente bedient.
Statt integriertem Umweltschutz mit marktwirtschaftlichen Instrumenten herrscht in Deutschland immer noch der additive oder nachsorgende Umweltschutz vor, der sich in erster Linie auf das teure Instrument des Ordnungsrechts stützt. Die schnelle Abfolge neuer Auflagen verhindert die systematische Suche der Unternehmen nach ökonomisch effizienten (integrierten) Lösungen.
Auch die Beschäftigungseffekte einer marktsteuernden Umweltschutzpolitik sind höher einzuschätzen, als die Beschäftigungseffekte einer Umweltschutzpolitik, die am Ende des Produktionsprozesses ansetzt (end-of-pipe-Strategie). Denn integrierter Umweltschutz ist in der Regel wirtschaftlicher, als nachsorgender Umweltschutz.
| 7 | Literatur |
Hansmeyer, K.-H. und Schneider, H.K.: Umweltpolitik - Ihre Fortentwicklung unter marktsteuernden Aspekten, Göttingen 1990
Meadows, D. u.a.: Die Grenzen des Wachstums. Der Bericht des Club of Rome zur Lage der Menschheit, Stuttgart 1972 und Meadows, D. u.a.: Die neuen Grenzen des Wachstums, Die Lage der Menschheit: Bedrohung und Zukunftschance, Stuttgart 1992
Mussel, G. und Jürgen Pätzold: Grundfragen der Wirtschaftspolitik, 4. erweiterte und aktualisierte Auflage, Vahlen Verlag, München 2001 ( kann hier über Internet bestellt werden)
Pätzold, J. und G. Mussel: Umweltpolitik, Berlin, Sternenfels 1996
(kann hier über Internet bestellt werden)Rat von Sachverständigen für Umweltfragen: Umweltgutachten 2000. Schritte ins nächste Jahrtausend (Klick hier)
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung:
Jahresgutachten 1998/99 (sechstes Kapitel)Statistisches Bundesamt: Datenreport zur Umweltpolitik, Wiesbaden 1999 (klick hier)
Weimann, J.: Umweltökonomik. Eine theorieorientierte Einführung, 2. Aufl., Heidelberg u.a. 1992
(kann hier über Internet bestellt werden)Wicke, L.: Umweltökonomie. Eine praxisorientierte Einführung, 4. Aufl., München 1993
(kann hier über Internet bestellt werden)